EEG 2027: Lohnt sich eine Solaranlage jetzt noch?

Weniger Geld fürs Einspeisen, halbierte Netzeinspeisung, Frist bis Ende 2026: Was die EEG-Reform für Ihre Solarpläne bedeutet.

EEG 2027: Lohnt sich eine Solaranlage jetzt noch?
Solar 2027: Warum sich die Rechnung für neue PV-Anlagen verändert. (anatoliy_gleb / Adobe Stock)

EEG 2027: Was sich für neue Solaranlagen ändert

Die Schlagzeilen klingen dramatisch: Ende Juli 2026 hat das Bundeskabinett eine EEG-Novelle beschlossen, die die feste Einspeisevergütung für neue Solaranlagen umbaut. Wer gerade über eine PV-Anlage nachdenkt, fragt sich zu Recht, ob sich das noch lohnt.

Die kurze Antwort: Solar kann sich weiterhin rechnen, aber die Reform verschiebt die Rechnung. Weg von der langfristig garantierten Einspeisevergütung, hin zu Eigenverbrauch, Direktvermarktung und Flexibilität. Wie attraktiv eine Anlage ist, hängt damit künftig noch stärker vom Einzelfall ab: von Anlagengröße, Verbrauchsprofil, Speicher und Kosten. Wir ordnen ein, was wirklich beschlossen wurde und zeigen, was noch offen ist.

Was die EEG-Novelle 2027 vorsieht und was noch offen ist

Der Kern der Reform: Die dauerhafte feste Einspeisevergütung für neue kleine PV-Anlagen soll ab 2027 auslaufen. An ihre Stelle tritt zunächst eine befristete Übergangszahlung. Allerdings nur für einen von Jahr zu Jahr kleineren Kreis von Anlagen.

Ob jemand Anspruch hat, richtet sich nach dem Jahr der Inbetriebnahme: Nach dem derzeitigen Entwurf gilt die Übergangszahlung 2027 für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW und 2029 unter 7 kW. Für danach in Betrieb genommene Neuanlagen ist eine solche Übergangszahlung nicht mehr vorgesehen. Die Zahlung ist auf höchstens 36 Kalendermonate ab Inbetriebnahme befristet und greift nur bei Teileinspeisung.

Der Startwert liegt nach dem Entwurf bei rund 5,2 Cent pro Kilowattstunde. Rechnerisch ein anzulegender Wert von 6,2 Cent minus 1 Cent Abschlag. Dieser Satz gilt aber nicht 36 Monate unverändert: Er unterliegt der vorgesehenen Degression und sinkt im Zeitverlauf.

Für Anlagen unter 25 kW ist zusätzlich ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde für höchstens 48 Monate vorgesehen. Eine erhöhte EEG-Vergütung für Volleinspeisung soll es bei Neuanlagen ab 2027 nicht mehr geben.

Was ist besser: Solarstrom einspeisen oder Eigenverbrauch?
Was ist besser: Solarstrom einspeisen oder Eigenverbrauch? (Yven Dienst / stock.adobe.com)

Überschüssigen Solarstrom einspeisen oder nicht?

Wer Überschüsse weiterhin entgeltlich einspeisen will, muss nach dem Entwurf schrittweise auf die Direktvermarktung umstellen. Der Erlös richtet sich dann nicht mehr nach einem staatlich garantierten Satz, sondern nach dem am Strommarkt erzielbaren Preis. Für kleinere Anlagen bleibt daneben die Nulleinspeisung eine Option: Überschüssiger Strom wird dann nicht ins öffentliche Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht, gespeichert oder abgeregelt.

Die 50-Prozent-Grenze: der Punkt mit der größten Alltagswirkung

Neue PV-Dachanlagen unter 100 kW sollen ihre Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzen. Wichtig ist der feine Unterschied: Gemeint ist die ins öffentliche Netz abgegebene Leistung, nicht die Erzeugung. Eine 10-kWp-Anlage darf weiterhin 10 kWp groß sein. Am Netzverknüpfungspunkt dürfen davon aber höchstens 5 kW Wirkleistung ins öffentliche Netz abgegeben werden.

Den Rest soll man selbst verbrauchen oder speichern. Die Bundesregierung nennt als Ziel ausdrücklich, Mittagsspitzen zu glätten, die Eigenverantwortung der Betreiber zu stärken und den Zubau von Speichern anzureizen. Ausgenommen von der Begrenzung sind Nulleinspeiseanlagen und Steckersolargeräte im gesetzlichen Sinn, also derzeit bis 2.000 Watt Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung.

Noch kein geltendes Recht. Nach dem Kabinettsbeschluss folgt das parlamentarische Verfahren. Zusätzlich stehen einzelne Förderregelungen unter einem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission. Der endgültige Gesetzestext kann also noch abweichen.

Für Bestandsanlagen ändert sich nichts

Wer bereits eine Anlage betreibt, ist nicht betroffen. Die neuen Regeln sollen für Anlagen gelten, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen. Bestandsanlagen behalten ihre zugesagte Vergütung für die gesetzliche Förderdauer, also rund 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Eine Anlage, die im Sommer 2026 in Betrieb genommen wird, erhält die gesetzliche Vergütung grundsätzlich bis Ende 2046.

Daraus folgt ein konkreter Zeitpunkt: Sollte die Reform wie beschlossen in Kraft treten, ist 2026 das letzte Jahr, in dem neue Anlagen nach den bisherigen Regeln eine langfristig garantierte Einspeisevergütung bekommen können. Entscheidend ist die tatsächliche Inbetriebnahme im Sinne des EEG – nicht die Bestellung, die Anzahlung oder der Montagebeginn. Das Inbetriebnahmedatum muss anschließend im Marktstammdatenregister registriert werden.

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Eigenverbrauch wird wichtiger als Einspeisung

Unabhängig davon, wie die Reform am Ende ausfällt, lohnt der nüchterne Blick auf die Zahlen. Für eine kleine Dachanlage bis 10 kWp liegt die Einspeisevergütung bei Teileinspeisung derzeit bei rund 7,7 Cent pro Kilowattstunde für Inbetriebnahmen zwischen dem 1. August und 31. Dezember 2026. Eine Kilowattstunde aus dem Netz kostet Haushalte dagegen ein Mehrfaches davon, je nach Tarif derzeit rund 35 bis 40 Cent.

Rechnerisch spart jede selbst genutzte Kilowattstunde damit ein Vielfaches dessen, was eine eingespeiste einbringt. Ökonomisch ist das kein fester „Wert“ von 35 bis 40 Cent, in eine saubere Wirtschaftlichkeitsrechnung gehören auch Anlagenkosten, ein möglicher Speicher und dessen Verluste. Die Richtung aber ist klar: Für typische Eigenheime wird der Eigenverbrauch wirtschaftlich wichtiger als der reine Verkauf des Solarstroms.

Das Problem vieler Anlagen: Sie produzieren mittags am meisten, wenn zu Hause kaum jemand Strom braucht. Der Überschuss fließt für wenig Geld ins Netz und abends kauft man teuren Netzstrom zurück.

Mehr Verbrauch? Kein Problem! Wer eine Wärmepumpe versorgt oder ein E-Auto lädt, verschiebt große Lasten gezielt in die Mittagsstunden und nutzt den eigenen Solarstrom genau dann, wenn die Anlage am meisten liefert.

Experten sind überzeugt: Batterien von E-Autos werden zukünftig zu intelligenten Stromspeichern.
Experten sind überzeugt: Batterien von E-Autos werden zukünftig zu intelligenten Stromspeichern. (Picture-Factory / Adoby Stock)

Speicher: eine Möglichkeit, den Eigenverbrauch zu erhöhen

Ein Batteriespeicher setzt genau hier an: Er verschiebt den Mittagsstrom in den Abend und kann die wirtschaftlichen Folgen der 50-Prozent-Grenze abfedern. Ein Teil des Überschusses kann in den Speicher geladen werden, bevor die Einspeisebegrenzung zu einer Abregelung führt. Zur Einordnung: Die gesetzliche Einspeisegrenze hebt ein Speicher nicht auf – er verringert nur, wie oft sie überhaupt zur Abregelung führt.

Wie stark ein Speicher den Eigenverbrauch erhöht, hängt vom Verbrauchsprofil, der Anlagengröße und der Speicherkapazität ab. Und ein Speicher rechnet sich nicht automatisch: Ein zu groß dimensionierter Speicher kann die Rendite sogar verschlechtern. Neben dem Speicher gibt es weitere Wege, den Eigenverbrauch zu steigern – etwa Wärmepumpe oder Warmwasserbereitung gezielt tagsüber laufen lassen, das E-Auto mittags laden, ein Energiemanagementsystem oder die Nulleinspeisung.

Bei geeigneter Technik lässt sich ein Speicher zusätzlich mit einem dynamischen Stromtarif kombinieren, um Laden und Entladen stärker an den Strompreisen auszurichten. Ob sich das lohnt, hängt unter anderem vom Tarif, den Anschaffungs- und Betriebskosten des Speichers, den Speicherverlusten und der Steuerung ab.

Wer noch nach einer Speicherlösung sucht, sollte sich unbedingt unseren großen Speicher Test 2026 ansehen.

Ein Speicher nimmt Stromüberschüsse für abends oder Schlechtwetterphasen auf.
Ein Speicher nimmt Stromüberschüsse für abends oder Schlechtwetterphasen auf. (Mariella Wendel)

Was ein belastbares Angebot braucht

Ob sich eine Anlage rechnet, entscheidet sich am eigenen Haus. Am wichtigsten sind: Dachfläche, Ausrichtung, Neigung und Verschattung; der jährliche Stromverbrauch und das Lastprofil, also wann der Strom gebraucht wird; sowie große Verbraucher wie Wärmepumpe, E-Auto oder Warmwasser. Damit lässt sich besser abschätzen, welche Größe für Anlage und Speicher sinnvoll sein könnte.

Ein Süddach liefert oft den höchsten Jahresertrag. Für den Eigenverbrauch kann ein Ost-West-Dach aber genauso interessant sein, weil es den Solarstrom breiter über Vormittag und Nachmittag verteilt. Deshalb fragt das Angebotsformular genau diese Eckdaten ab – und man erhält Angebote von Fachbetrieben, die die eigenen Angaben berücksichtigen, statt einer Pauschalrechnung.

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Fazit: Für wen sich Solar jetzt lohnt

Für Bestandsanlagen ändert die Reform nichts. Für Neukäufer verschiebt sie die Rechnung: Eine Anlage, deren Wirtschaftlichkeit stark von den Einspeiseerlösen abhängt, wird unter den geplanten Regeln voraussichtlich weniger attraktiv. Eine Anlage mit hohem Eigenverbrauch kann dagegen auch unter den neuen Regeln wirtschaftlich interessant bleiben.

Ob sich zusätzlich ein Speicher lohnt, ist eine Frage des Einzelfalls und abhängig von Anschaffungskosten, Verbrauchsprofil und Betriebsweise. Wer die Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich zudem die bisherige Vergütung. Am schnellsten zeigt ein Angebotsvergleich, was das eigene Dach hergibt und ob sich die Investition rechnet.

Stand 13. August 2026: Die Angaben beziehen sich auf den vom Bundeskabinett am 29. Juli 2026 beschlossenen Entwurf für die EEG-Novelle 2027. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Fördersätze, Schwellenwerte und weitere Regelungen können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern. Maßgeblich ist nach Inkrafttreten ausschließlich der veröffentlichte Gesetzestext.

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