Einbrecher kommen vor allem in der dunklen Jahreszeit: Was deine Überwachungskamera filmen darf und was nicht

Die Kamera soll das Haus schützen, filmt aber oft auch den Gehweg oder den Nachbarn mit. So richtest du sie ein, damit sie erlaubt bleibt.

Einbrecher kommen vor allem in der dunklen Jahreszeit: Was deine Überwachungskamera filmen darf und was nicht
Zeigt die Kamera auf den Gehweg, wird es rechtlich heikel. (KI-generiert / home&smart)

Was filmt deine Kamera eigentlich mit?

Wer Angst vor Einbrechern hat, will möglichst viel im Blick haben. Also wird die Kamera so ausgerichtet, dass sie neben der Haustür auch den Gehweg, die Straße oder die Einfahrt des Nachbarn erfasst. Genau das ist der Fehler.

Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern (DSK) schreibt in ihrer Orientierungshilfe zur Videoüberwachung, dass die Beobachtungsbefugnis an der eigenen Grundstücksgrenze endet. In Wohngebieten dürfen Privatpersonen den öffentlichen Raum nicht überwachen.

Ärger gibt es offenbar häufig. Beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen gingen 2025 allein über 750 Beschwerden zur Videoüberwachung durch Privatpersonen ein. Die Zahl zeigt Eingänge, keine festgestellten Verstöße.

Was filmt die Kamera?Erlaubt?
eigenes Grundstück, eigene Haustür, eigener Gartengrundsätzlich ja
Gehweg, Straße, öffentlicher Parkplatzin Wohngebieten in der Regel nein
Grundstück oder Fenster des Nachbarnin der Regel nein, der Nachbar kann sich zivilrechtlich wehren
Ton (Gespräche)in der Regel nicht, Audiofunktion abschalten
Attrappe, die auf Nachbarn oder Gehweg zeigtriskant, Nachbarn können sich wehren
Quelle: DSK-Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen (Stand: 17.07.2020), § 201 Strafgesetzbuch (StGB)

Warum der Gehweg im Bild meist Ärger bringt

Solange du nur dein eigenes Grundstück filmst, ist das in der Regel Privatsache. Sobald die Kamera aber auch öffentlichen Raum erfasst und dabei Personen identifizierbar aufnimmt, gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das bedeutet nicht automatisch, dass jede solche Aufnahme verboten ist. Sie braucht aber eine Rechtsgrundlage und muss die Interessen der Betroffenen berücksichtigen.

Schon 2014 hat der Europäische Gerichtshof zur Vorgängerregelung entschieden (Rechtssache C-212/13), dass die Ausnahme für rein private Tätigkeiten bei einer Kamera an einem Einfamilienhaus nicht greift, wenn sie auch den öffentlichen Raum filmt. Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern (DSK) überträgt das auf die DSGVO. Dasselbe gilt, wenn du Aufnahmen mit erkennbaren Personen im Internet veröffentlichst.

Ein konkreter Anlass ändert daran meist nichts. Laut DSK rechtfertigt auch ein konkretes Überwachungsinteresse regelmäßig keine Kamera, die Straßen, Gehwege oder Parkplätze in Wohngebieten filmt. Passanten, Kinder, Lieferanten und Besucher müssen eine dauerhafte Überwachung in der Regel nicht hinnehmen.

Filmt deine Kamera zu viel? So stellst du sie richtig ein

Richte die Kamera steil nach unten auf deine Tür oder deinen Garten aus. Viele Kameras bieten außerdem Privatzonen (oft „Privacy Mask“ genannt), mit denen du Bildbereiche schwärzen kannst. Kontrolliere danach im Livebild, was wirklich zu sehen ist.

Nachbar, Ton und Attrappe: Hier wird es heikel

Nachbargrundstück: Erfasst deine Kamera das Grundstück nebenan, kann der Nachbar laut DSK unter Umständen zivilrechtlich auf Unterlassung klagen. Wer mit einer Kamera in eine fremde Wohnung filmt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, kann sich sogar nach § 201a Strafgesetzbuch (StGB) strafbar machen.

Ton: Viele Kameras nehmen auch Ton auf. Wer unbefugt fremde Gespräche aufzeichnet, die nicht öffentlich geführt werden, kann sich nach § 201 StGB strafbar machen. Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Die DSK rät, die Audiofunktion dauerhaft abzuschalten.

Attrappe: Ein solches Gerät zeichnet nichts auf, deshalb gilt die DSGVO hier nicht. Täuschend echte Attrappen erzeugen laut DSK aber einen sogenannten Überwachungsdruck. Wer sie so ausrichtet, dass andere eine Überwachung ernsthaft befürchten müssen, etwa auf den Gehweg oder das Nachbarhaus, muss mit zivilrechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung oder sogar Schadensersatz rechnen.

Du wohnst zur Miete und willst eine Kamera an der Wohnungstür oder im Treppenhaus anbringen? Dafür gelten eigene Regeln, die wir hier erklären: Dürfen Mieter Überwachungskameras anbringen?

Wann Einbrecher am häufigsten kommen

Die Sorge vor Einbrüchen ist nicht aus der Luft gegriffen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik zählte 2025 bundesweit 82.920 Wohnungseinbrüche, Versuche eingerechnet. Das sind 5,7 Prozent mehr als im Jahr davor. Aufgeklärt wurden nur 14,1 Prozent der Fälle.

Balkendiagramm: Anteil der Wohnungseinbrüche je Monat laut LKA NRW, mit Spitzen im Dezember (15,8 Prozent) und November (14,0 Prozent) und dem Tiefstwert im Juni (4,6 Prozent).
Wohnungseinbrüche nach Tatmonat. Datenbasis: 4.560 ungeklärte Taten aus Ermittlungsakten der Jahre 2011 und 2012. Quelle: Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen, „Wohnungseinbruchdiebstahl – 10 Fakten aus der Forschung“. Grafik: home&smart (Grafik: home&smart / Daten: LKA NRW)

Wie stark sich die Taten auf die dunkle Jahreszeit ballen, zeigt eine Auswertung des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen (LKA NRW). Es hat Ermittlungsakten zu 4.560 ungeklärten Einbrüchen aus den Jahren 2011 und 2012 ausgewertet. Gut zwei Drittel davon fielen in die Monate Oktober bis März. Allein auf November und Dezember entfielen fast drei von zehn Taten, im Juni waren es dagegen nur 4,6 Prozent.

Die Zahlen sind älter und stammen aus einem Bundesland. Das LKA zieht daraus aber einen klaren Schluss: Der Mythos „Urlaubszeit ist Einbruchzeit“ sei widerlegt. Überraschend ist ein zweiter Befund. In der hellen Tageszeit gab es deutlich mehr vollendete Einbrüche als in der dunklen. Am häufigsten traf es Freitage, am seltensten Sonntage.

Was eine Kamera leisten kann und was nicht

Eine Kamera kann dir eine Nachricht aufs Handy schicken, wenn sich an der Tür etwas tut. Mechanische Sicherungen ersetzt sie aber nicht.

In vier von fünf ungeklärten Fällen hebelten die Täter laut LKA NRW Fenster oder Türen auf. Was das Eindringen erschwert, sind nach dem LKA Zugänge, die von außen gut einsehbar sind, und mechanische Zusatzsicherungen. Solche Zusatzsicherungen fanden die Ermittler nur in etwa jedem fünften Fall vor.

Sinnvoll ist deshalb beides: abschließbare Fenstergriffe oder Zusatzschlösser an Tür und Terrassentür und eine Kamera, die nur dein Grundstück im Blick hat. Welche Tipps für die dunkle Jahreszeit sonst noch helfen, liest du in unserem Ratgeber Zuhause einbruchsicher machen. Welche Modelle uns überzeugt haben, zeigt unser Überwachungskamera-Test.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit mit dem Nachbarn helfen die Datenschutzbehörde deines Bundeslandes oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt weiter.

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