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Bis wann sind Rauchmelder Pflicht? Rauchmelder wechseln: Wer muss sich 2024 darum kümmern?

Deutschland treibt die Rauchmelderpflicht kontinuierlich voran, so dass inzwischen auch die letzten Bundesländer mit eigenen Regelungen nachziehen. Wir fassen zusammen wo bis 2024 Brandmelder installiert sein müssen und in welchen Regionen nach 10-jähriger Nutzung bereits der erste Wechsel ansteht.

Ein Rauchmelder sollte alle 10-Jahre gewechselt werden

Das Wichtigste in Kürze: Das ändert sich 2024 für Rauchmelder

Bei der Rauchmelderpflicht war Sachsen deutschlandweit lange Zeit eine Ausnahme, weil alle anderen Bundesländer schon viel früher auch die Nachrüstung von Bestandsgebäuden vorschrieben. 

So gilt z. B. in Baden-Württemberg und Hessen bereits seit 2013 eine Rauchmelderpflicht, während in Sachsen die Nachrüstfrist für Bestandsgebäude am 31.12.2023 abläuft. Dort müssen also erst ab 2024 in jedem Gebäude Rauchmelder vorhanden sein. 

Infolgedessen endet bei den schon 2014 in einigen Bundesländern installierten Rauchmeldern die maximal erlaubte 10-jährige Betriebsdauer im nächsten Jahr, während andere ab 2024 überhaupt erstmals eine Rauchmelderpflicht einführen. 

Wo müssen 2024 die Rauchmelder gewechselt werden?

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen erreichen Ende 2023 die ersten Rauchmelder ihre maximal erlaubte Nutzungsdauer von 10 Jahren und müssen daher nächstes Jahr getauscht werden. 

Was für andere Wohnorte gilt, lässt sich dabei anhand folgender Tabelle ablesen.

 NeubautenBestandsbauten
Baden-Württembergseit 2013seit 01.01.2015
Bayernseit 2013seit 01.01.2018
Berlinseit 2017seit 01.01.2021
Brandenburgseit 2016seit 01.01.2021
Bremenseit 2010seit 01.01.2016
Hamburgseit 2006seit 01.01.2011
Hessenseit 2005seit 01.01.2015
Mecklenburg- Vorpommernseit 2006seit 01.01.2010
Niedersachsenseit 2012seit 01.01.2016
Nordrhein- Westfalenseit 2013seit 01.01.2017
Rheinland- Pfalzseit 2003seit 01.01.2012
Saarlandseit 2004seit 01.01.2017
Sachsenseit 2016bis spätestens 31.12.2023
Sachsen- Anhaltseit 2009seit 01.01.2016
Schleswig-Holsteinseit 2005seit 01.01.2011
Thüringenseit 2008seit 01.01.2019

Mehr Informationen dazu liefert der ABUS Rauchmelder Ratgeber zu den verschiedenen Bundesländern.

Wo müssen Rauchmelder installiert sein?

Sowohl Schlafräume und Kinderzimmer als auch Flure, die als Rettungswege dienen, müssen mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Nicht verpflichtend, aber dennoch sinnvoll, ist außerdem die Ausstattung von weiteren Wohn- und Arbeitsräumen wie Büros oder Gästezimmern.

Nur in Küche und Bad machen klassische Rauchmelder wenig Sinn, weil sie sonst von Wasserdampf versehentlich ausgelöst werden könnten.

Tipp: Kellerräume und Garagen, in denen ein akustischer Alarm aufgrund der räumlichen Entfernung überhört werden könnte, lassen sich mit einem Funk-Rauchmelder sichern. Dieser alarmiert die Hausbewohner im Ernstfall über ihr Smartphone. 

Der ABUS Funkrauchmelder RWM165 führt dabei sogar automatische Selbsttests durch, um Fehler direkt melden zu können und punktet durch eine großflächige Prüftaste sowie einen Warnton bei schwacher Batterie.

ABUS RWM165
Funk-Rauchmelder mit 10-Jahres-Batterie, Q-Label & DIN EN14604 Zertifizierung, bis zu 12 Melder vernetzbar -22%
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Stand: 11.12.2024

Wer ist verpflichtet die Rauchmelder einzubauen?

Die gesetzlichen Vorgaben zur Rauchmelderpflicht werden jeweils durch die Bauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt, wobei in der Regel die Eigentümer geeignete Rauchmelder installieren müssen. Die Mieter sieht die Gesetzgebung hingegen in der Pflicht eine regelmäßige Wartung durchzuführen.

So heißt es z. B. im § 47 Absatz 4 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO): „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern [Mietern], es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“

Mieter oder Vermieter: Wer muss zahlen?

Grundsätzlich dürfen Besitzer einer Immobilie jederzeit einen Hausmeisterdienst oder eine andere Fachfirma mit der Installation und regelmäßigen Prüfung der Rauchmelder beauftragen. Dies ist z. B. dann häufig der Fall, wenn ein Mehrparteienhaus aus vielen einzelnen Wohnungen besteht oder wenn Eigentümer die Wartung aus versicherungstechnischen Gründen lieber einem Profi überlassen möchten.

Die Ausgaben dafür können dem Mieter dabei ebenso in Rechnung gestellt werden wie die Wartungskosten, letztere allerdings nur als Teil der Neben- bzw. Betriebskosten.

Wichtig: Ob und wenn ja wie stark die Miete im Gegenzug für Installation und Wartung der Brandmelder angehoben werden darf, hängt vom Wohnort und Mietvertrag ab. Wir empfehlen daher sich im Zweifelsfall vor Ort über die üblichen Regelungen zu informieren. 

Ist auch im eigenen Haus ein Rauchmelder Pflicht?

Ja, gemäß DIN 14676 sind für Wohnhäuser, Wohnungen und alle anderen Räume mit ähnlicher Nutzung Rauchmelder vorgeschrieben. Wer ein Eigenheim besitzt, kann also auch 2024 nicht einfach darauf verzichten.

Wie hoch ist die Strafe, wenn man keinen Rauchmelder hat?

Von den Behörden wird die Rauchmelderpflicht zwar bisher nicht aktiv kontrolliert, wenn sich nach einem Brand jedoch herausstellt, dass keine entsprechenden Schutzmaßnahmen getroffen wurden, sind Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich. 

Außerdem kann ein vergessener oder bewusst nicht installierter Rauchmelder dazu führen, dass Menschen im Schlaf von den giftigen Rauchgasen überrascht werden, wobei schon wenige Atemzüge tödlich enden können. So verlieren jedes Jahr in Deutschland etwa 600 Menschen ihr Leben durch Brände, während rund 6.000 verletzt werden. Darunter auch viele Kinder und Senioren.

Brandschutz ist also nicht nur eine rechtliche Frage, sondern ein wichtiger Beitrag für das Wohl der Allgemeinheit.

Woran ist ein guter Rauchmelder erkennbar?

In Deutschland dürfen seit 2008 nur Rauchmelder verkauft werden, die gemäß der Gerätenorm DIN 14604 zertifiziert ist. Um diese Zertifizierung zu erlangen, müssen Rauchmelder einen umfassenden Prüfprozess durchlaufen, der insgesamt 29 verschiedene Testverfahren umfasst. Dazu gehören u.a. die Überprüfung der Rauchkammer, der Test der Batteriestörungsmeldung, die Funktionsprüfung der Testfunktion, die Bewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit, die Messung der Lautstärke des Alarms sowie die Empfindlichkeitsprüfung gegenüber Fremdkörpern.

Ein Teil davon kann durch die werkseigene Produktionskontrolle des Herstellers, sprich das Qualitätsmanagement, erbracht werden. Die Typprüfung muss jedoch zwingend von einer unabhängigen Produktzertifizierungsstelle wie der VdS Schadenverhütung GmbH oder dem Kriwan Testzentrum durchgeführt werden.

Tipp: Rauchmelder, die darüber hinaus mit einem „Q“ zertifiziert sind, bieten erhöhte Stabilität und sind aufgrund ihrer fest eingebauten 10-Jahresbatterie besondere langlebig. Zu ihnen gehören z. B. der bereits von uns genannte ABUS Funk-Rauchmelder RWM165 sowie der klassische ABUS Mini-Rauchmelder

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Unauffällig, aber effektiv. Mit 85dB lautem Alarmsignal, 10 Jahren Batterielebensdauer und neusten Sicherheitsstandards. -12%
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Stand: 11.12.2024

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homeandsmart Redaktion Mariella Wendel

Mariella Wendel ist Redakteurin und SEO-Expertin bei der homeandsmart GmbH. Ihre Expertise umfasst u.a. Mähroboter, Balkonkraftwerke, Smartwatches und Sprachassistenten wie Alexa. Außerdem ist sie als Fotografin aktiv und hat bereits mehrere Fach-Bücher veröffentlicht. 

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