Klimaanlage kaufen und Geld vom Staat kassieren – geht nicht? Geht doch.

Wer im Sommer schwitzt, denkt selten an Fördergelder. Dabei lässt sich der Einbau einer Klimaanlage mit bis zu 70 % bezuschussen – wenn man das richtige Gerät wählt.

Klimaanlage kaufen und Geld vom Staat kassieren – geht nicht? Geht doch.
Kann man sich Klimaanlagen vom Staat fördern lassen? (home&smart/ KI)

Kühlgerät ist nicht gleich Kühlgerät – was die KfW fördert

Die KfW fördert keine Klimaanlagen im klassischen Sinne. Was gefördert wird, ist eine reversible Luft-Luft-Wärmepumpe – ein Gerät, das im Sommer kühlt und im Winter heizt. Der entscheidende Unterschied liegt in der Funktion: Das Gerät muss primär als Heizsystem betrieben werden. Die KfW verlangt außerdem, dass die neue Anlage mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt – eine Anforderung, die Wärmepumpen bauartbedingt automatisch erfüllen.

Wer ein reines Kühlgerät einbaut – egal ob klassische Split-Anlage ohne Heizfunktion oder mobiles Klimagerät – geht leer aus. Das Förderprogramm läuft unter der Heizungsförderung, nicht unter einem Komfort- oder Kühlprogramm. Entscheidend ist also nicht, wie warm es im Sommer wird, sondern wie das Gerät ganzjährig eingesetzt wird.

Überraschend günstig: Können Klimaanlagen wirklich unter 7 Euro monatlich kosten?
Überraschend günstig: Können Klimaanlagen wirklich unter 7 Euro monatlich kosten? (Adobe-Sock/ Renata Hamuda)

Was gefördert wird:

  • Reversible Luft-Luft-Wärmepumpen mit primärer Heizfunktion

Was nicht gefördert wird:

  • Reine Kühlgeräte
  • Mobile Klimaanlagen
  • Split-Klimaanlagen ohne nachgewiesene Heizfunktion

Wie hoch fällt die KfW-Förderung aus?

Das KfW-Programm 458 arbeitet mit einem Baukastenprinzip. Es gibt eine Grundförderung, auf die je nach persönlicher Situation und Gerätequalität verschiedene Boni aufgeschlagen werden können.

BonusProzentVoraussetzung
Grundförderung30 %Immer
Klimageschwindigkeitsbonus+20 %Alte Heizung (Öl, Kohle, Gas ≥ 20 Jahre) wird ersetzt
Einkommensbonus+30 %Selbstgenutztes Eigentum + Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr
Effizienzbonus+5 %Natürliches Kältemittel (z. B. Propan R290)
Maximum gesamt70 %Alle Boni kombiniert

Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Das bedeutet: Selbst wer 70 % Förderung erhält, bekommt maximal 21.000 Euro als Zuschuss ausgezahlt. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden – es ist ein direkter Zuschuss, kein Kredit.

Welche technischen Anforderungen muss ein Gerät erfüllen?

Nicht jede reversible Klimaanlage mit Heizfunktion ist automatisch förderfähig. Die KfW stellt konkrete technische Mindestanforderungen, die ein Gerät erfüllen muss – und die manvor dem Kauf genau  prüfen sollte.

Energieeffizienzklasse im Heizbetrieb: mindestens A++ Das ist die Mindestvoraussetzung. Wer ein Gerät kauft, das im Heizbetrieb nur A+ erreicht, erhält keine Förderung – unabhängig davon, wie gut die anderen Werte sind.

SCOP-Wert: Saisonale Effizienz im Heizbetrieb Der SCOP-Wert (Seasonal Coefficient of Performance) zeigt, wie effizient ein Gerät im Heizbetrieb über eine gesamte Heizperiode arbeitet. Die KfW setzt hier klare Mindestgrenzen:

  • Geräte mit einer Heizleistung bis 12 kW: SCOP ≥ 4,6
  • Geräte mit einer Heizleistung über 12 kW: SCOP ≥ 3,7

Pflicht: Effizienzanzeige am Gerät Seit dem 1. Januar 2023 müssen Klimaanlagen, die eine Förderung erhalten sollen, über eine Energie- und Effizienzanzeige verfügen. Fehlt diese, ist das Gerät nicht förderfähig – unabhängig von allen anderen Werten.

Einbau durch einen zertifizierten Fachbetrieb Die Installation darf nicht durch Laien erfolgen. Ein zertifizierter Kältefachbetrieb ist Pflicht – sowohl aus förderrechtlichen Gründen als auch wegen der F-Gas-Verordnung, die den Umgang mit Kältemitteln regelt.

Klimaanlage nachrüsten? Welche Kosten und Möglichkeiten sind damit verbunden?
Klimaanlage nachrüsten? Welche Kosten und Möglichkeiten sind damit verbunden? (Adobe-Stock/ Andrey Popov)

Praxischeck: So lässt sich die Förderfähigkeit eines Geräts herausfinden

Die Theorie klingt komplex – in der Praxis läuft die Prüfung nach einem einfachen Schema ab. Am Beispiel von zwei konkreten Geräten aus dem Sortiment von AC-TEC zeigen wir deshalb, wie das in der Realität aussieht.

Schritt 1: BAFA-Liste prüfen

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) führt eine öffentlich zugängliche Liste zertifizierter und förderfähiger Wärmepumpen. Wer ein Gerät auf dieser Liste findet, muss beim KfW-Antrag keinen zusätzlichen Effizienznachweis hochladen – das Gerät gilt automatisch als förderfähig. Die Liste steht auf der BAFA-Website zum Download bereit und wird regelmäßig aktualisiert.

Schritt 2: Energielabel im Heizbetrieb prüfen

Steht ein Gerät nicht explizit auf der BAFA-Liste, ist das noch kein Ausschlussgrund. Wer ein Energielabel mit mindestens A++ im Heizbetrieb nachweisen kann, darf das entsprechende Herstellerdatenblatt beim Förderantrag hochladen. Das reicht als Nachweis aus.

Schritt 3: SCOP-Wert im Datenblatt prüfen

Das Datenblatt jedes Geräts enthält den SCOP-Wert. Dieser muss – je nach Leistungsklasse – die oben genannten Schwellenwerte erfüllen. Wer diesen Wert nicht findet, kann beim Hersteller oder Händler direkt nachfragen.

Die Hantech H-Plus Serie: Zwei Geräte, die den Praxischeck bestehen

Im Sortiment von AC-TECc finden sich zahlreiche Split-Klimaanlagen der Marken Hantech und TCL. Die meisten davon erfüllen die KfW-Anforderungen allerdings nicht – weil sie im Heizbetrieb nur Energieklasse A+ erreichen. Eine Ausnahme bildet die Hantech H-Plus Serie, die mit A+++ im Kühlbetrieb und A++ im Heizbetrieb zur Top-Klasse im Sortiment gehört.

Hantech H-Plus 9000 BTU (HNT-WS09VMCL) – ab 709 €

Die kleinste Variante der H-Plus Serie leistet 2,6 kW im Kühlbetrieb und 2,4 kW beim Heizen – sie ist ausgelegt für Räume bis etwa 16 m². Der SCOP von 4,6 trifft exakt den KfW-Mindestwert für Geräte unter 12 kW, das Energielabel im Heizbetrieb zeigt A++. Damit erfüllt dieses Gerät die technischen Mindestvoraussetzungen für die KfW-Förderung.

Technisch überzeugt die H-Plus darüber hinaus damit, dass sie auch bei Außentemperaturen von bis zu –25 °C noch zuverlässig heizt – die Anlage funktioniert also auch an kalten Wintertagen als vollwertige Heizung, ohne an Leistung einzubüßen. Dazu kommt ein leises Innengerät ab 19 dB(A) und eine patentierte Goldbeschichtung, die Korrosion und Ablagerungen reduziert. Die WLAN-Steuerung per App sowie Kompatibilität mit Alexa und Google Assistant machen das Gerät alltagstauglich.

HANTECH H-PLUS 9000 BTU Split Klimaanlage 2,6 kW
HANTECH H-PLUS 9000 BTU Split Klimaanlage 2,6 kW
Leistungsstarke Split-Klimaanlage mit Energieeffizienzklasse A+++ im Kühlbetrieb und A++ im Heizbetrieb – für ganzjährigen Komfort in Räumen bis ca. 16 m², auch bei Außentemperaturen bis –25 °C.
ACTEC Solar
709,00 

Hantech H-Plus 12000 BTU (HNT-WS12VMCL) – ab 829 €

Wer mehr Raum zu temperieren hat, greift zur 12000-BTU-Variante: 3,5 kW Kühlleistung, 2,5 kW Heizleistung, geeignet für Räume bis ca. 22 m². Der SCOP von 4,7 liegt sogar über dem KfW-Minimum – und auch hier zeigt das Energielabel im Heizbetrieb A++. Das Gerät ist damit nicht nur förderfähig, sondern sogar noch effizienter als viele Vergleichsmodelle.

Die technischen Eckdaten sind identisch zur 9000-BTU-Variante: Heizbetrieb bis –25 °C, leiser Betrieb ab 19 dB, Goldbeschichtung, WLAN und Smart-Home-Integration. Für größere Wohnzimmer, Büros oder offene Wohnbereiche ist das 12000-BTU-Modell die sinnvollere Wahl. Denn mit dem höheren SCOP-Wert hat es etwas mehr Puffer bei der Förderprüfung.

HANTECH H-PLUS 12000 BTU Split Klimaanlage 3,5 kW
HANTECH H-PLUS 12000 BTU Split Klimaanlage 3,5 kW
Effiziente Split-Klimaanlage mit Energieeffizienzklasse A+++ im Kühlbetrieb und A++ im Heizbetrieb – für zuverlässiges Kühlen und Heizen in Räumen bis ca. 22 m², selbst bei Außentemperaturen bis –25 °C.
ACTEC Solar

Antrag stellen – worauf es ankommt

Wer die passende Anlage gefunden hat, steht vor dem letzten, aber wichtigsten Schritt: dem Förderantrag. Zwei Punkte sind dabei absolut entscheidend:

Der Antrag muss vor der Auftragserteilung gestellt werden. Das ist die häufigste und teuerste Falle. Wer zuerst den Handwerker beauftragt und dann den KfW-Antrag stellt, verliert den Anspruch auf Förderung – vollständig und ohne Ausnahme. Der Antrag wird ausschließlich online über das Portal „Meine KfW“ gestellt.

Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein. Die KfW-Heizungsförderung gilt nur für Bestandsgebäude. Neubauten sind grundsätzlich ausgeschlossen – unabhängig davon, wie effizient das eingebaute Gerät ist.

Fazit: So kühlt man öffentlich gefördert seine Wohnung

Eine Klimaanlage als gefördertes Heizgerät – das klingt wie ein Widerspruch, ist aber bei der richtigen Gerätewahl Realität. Wer auf eine reversible Luft-Luft-Wärmepumpe mit A++ im Heizbetrieb und einem SCOP von mindestens 4,6 setzt, kann mit der KfW-Grundförderung von 30 % rechnen. Mit den richtigen Boni steigt der Zuschuss auf bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.

Der Schlüssel liegt in der richtigen Reihenfolge: erst prüfen, ob das Wunschgerät die technischen Anforderungen erfüllt – dann den KfW-Antrag stellen – und erst danach den Handwerker beauftragen.

FAQ
Kann man KfW-Förderung und Steuervorteile gleichzeitig nutzen?

Nein – wer KfW-Förderung erhält, kann dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich über § 35c EStG steuerlich absetzen. Beide Wege schließen sich gegenseitig aus.

  • KfW-Zuschuss (Programm 458): direkter Zuschuss, muss nicht zurückgezahlt werden
  • § 35c EStG: 20 % der Sanierungskosten direkt von der Steuerschuld abziehen, verteilt über drei Jahre
  • Sinnvoll ist § 35c vor allem dann, wenn der KfW-Antrag abgelehnt wurde oder das Gerät die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt
Können auch Mieter eine Förderung beantragen?

Grundsätzlich nein. Die KfW-Heizungsförderung richtet sich an Eigentümer von Bestandsgebäuden. Mieter können keinen eigenen Antrag stellen – das liegt in der Verantwortung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.

  • Antragsberechtigt: selbstnutzende Eigentümer, Vermieter, Eigentümergemeinschaften
  • Mieter können allenfalls den Vermieter auf die Fördermöglichkeit hinweisen
  • Der Einkommensbonus (30 %) gilt ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer
Was passiert, wenn das Gerät die 65-%-Heizlast-Anforderung nicht erfüllt?

Dann entfällt die Förderung vollständig. Die KfW prüft, ob die Anlage tatsächlich als primäres Heizsystem betrieben wird – wer das Gerät nur als Ergänzung zu einer bestehenden Gasheizung installiert, ohne den Mindestanteil zu erreichen, hat keinen Anspruch.

  • Mindestens 65 % des Wärmebedarfs müssen durch die Anlage gedeckt werden
  • Bei bivalentem Betrieb (Kombination mit anderer Heizung) gilt: mindestens 30 % Heizleistungsanteil oder 30 % der Norm-Heizlast
  • Ein Energieberater kann vorab berechnen, ob die Anlage die Anforderung erfüllt
Gibt es neben der KfW noch andere Fördermöglichkeiten?

Ja – zwei weitere Wege sind relevant, auch wenn sie spezifischer sind. Das BAFA fördert raumlufttechnische Anlagen mit Wärme- und Kälterückgewinnung mit 15 % der förderfähigen Kosten, jedoch nicht klassische Split-Klimaanlagen. Zudem bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Programme an, die sich mit der KfW-Förderung kombinieren lassen.

  • BAFA (BEG EM): 15 % Zuschuss für raumlufttechnische Anlagen, nicht für klassische Split-Geräte
  • Kommunale Programme: stark variierend, hier lohnt sich daher ein Blick auf die Website der eigenen Stadt oder des Landkreises
  • Kombination mit KfW möglich, sofern kein Kumulierungsverbot greift
Welche Kosten werden bei der KfW-Förderung überhaupt angerechnet?

Viele denken, dass nur das Gerät selbst gefördert wird – tatsächlich ist die förderfähige Kostenbasis deutlich breiter. Das kann den tatsächlichen Zuschuss erheblich erhöhen.

  • Anschaffungskosten der Anlage
  • Planungs- und Installationskosten durch den Fachbetrieb
  • Umfeldmaßnahmen wie Wanddurchbrüche, Leitungsverlegung, Entsorgung der alten Heizung
  • Energieberatung und hydraulischer Abgleich
  • Kosten für ein Energiemanagementsystem
Was tun, wenn der KfW-Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist kein endgültiges Aus. Je nach Ablehnungsgrund gibt es Alternativen – entweder durch einen angepassten Antrag oder durch den Wechsel auf einen anderen Förderweg.

  • Ablehnungsgrund prüfen: Oft liegt es an einem nicht erfüllten technischen Merkmal, das durch ein anderes Gerät behoben werden kann
  • § 35c EStG als Alternative: Wurde keine Förderung beantragt oder bewilligt, kann die Maßnahme steuerlich geltend gemacht werden – ohne vorherigen Förderantrag
  • Kommunale Programme sind unabhängig von der KfW und bleiben als Option bestehen
  • Bei Unsicherheit: Energieberater hinzuziehen, der die Förderfähigkeit vorab prüft

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