Klimaanlage Förderung noch 2026 sichern: Grundförderung soll auf 15% fallen!

Bis Ende 2026 bekommt jede förderfähige Anlage 30 Prozent Grundförderung. Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt dieser Satz auf 15 Prozent — die andere Hälfte gibt es nur zurück, wenn das Gerät in der EU gefertigt wurde. Damit entscheidet ab 2027 der Fertigungsort über rund 4.100 Euro Zuschuss. Wer noch 2026 beantragt, muss diese Frage gar nicht erst stellen.

Klimaanlage Förderung noch 2026 sichern: Grundförderung soll auf 15% fallen!
Ab 2027 entscheidet der Fertigungsort des Gerätes über die Höhe der Förderung. (ISENGARD / Adobe Stock)

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis 31. Januar 2027 gelten lt. KfW-Merkblatt die heutigen Sätze: 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus.
  • Ab 1. Februar 2027 sinken Klimabonus und Höchstbetrag. Das kostet je nach Haushalt 525 bis 1.510 Euro.
  • Im ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung auf 15 Prozent fallen, ausgeglichen durch einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für in der EU gefertigte Geräte.
  • Ohne EU-Fertigung fehlen dadurch bis zu rund 4.100 Euro bei einem Vorhaben, das den Förderhöchstbetrag von 27.250 Euro voll ausschöpft. Bei kleineren Vorhaben fällt die Differenz proportional geringer aus.
  • Gefördert wird nur, wenn die Anlage als Luft-Luft-Wärmepumpe den Wärmebedarf des Gebäudes deckt. Ein Gerät zum Kühlen bekommt nichts.

Zwei Stichtage in einem Quartal

DatumWas sich ändertStand
1. Februar 2027Klimageschwindigkeitsbonus 16 → 12 Prozent, Förderhöchstbetrag 28.000 → 27.250 EuroKfW, beschlossen
1. Quartal 2027Grundförderung 30 → 15 Prozent, neuer Wertschöpfungsbonus 15 Prozent für in der EU gefertigte Wärmepumpenvon der KfW angekündigt

Was das in Euro bedeutet

Gerechnet auf ein Vorhaben über 28.000 Euro, Haushalt ohne Einkommensbonus:

ZeitpunktZuschussEigentanteil
heute (30 % + 16 %)12.880 €15.120 €
ab 1. Februar 2027: alle Geräte (30 % + 12 %)11.445 €16.555 €
Quartal 2027: Gerät aus der EU (15 % + 15 % + 12 %)11.445 €16.555 €
Quartal 2027: Gerät nicht aus der EU (15 % + 12 %)7.358 €20.642 €

Eigene Berechnung auf Basis der KfW-Fördersätze, bezogen auf den vollen Förderhöchstbetrag. Mit Einkommensbonus fallen alle Beträge höher aus, der Abstand zwischen EU- und Nicht-EU-Gerät liegt dann zwischen 3.500 und 4.100 Euro.

Dass der Abstand mit steigendem Einkommensbonus kleiner statt größer wird, wirkt zunächst verkehrt, hat aber einen einfachen Grund: Haushalte mit hohem Einkommensbonus liegen mit ihren Fördersätzen schon heute über der Obergrenze von 70 beziehungsweise 80 Prozent. Bei ihnen frisst die Kürzung zuerst den Überhang auf, bevor sie beim Zuschuss ankommt.

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Die entscheidende Frage, die ganze 4.100 Euro wert sein kann

Den Bonus soll es laut KfW für Wärmepumpen geben, die innerhalb der EU gefertigt wurden. Entscheidend ist damit der Fertigungsort, nicht die Marke: Ein bekannter Herstellername sagt nichts darüber, wo das konkrete Modell vom Band läuft. Viele Split-Geräte europäischer Marken werden inzwischen in Asien gefertigt.

Wie die KfW „gefertigt“ im Einzelnen abgrenzt und welche Nachweise sie verlangt, steht allerdings noch nicht fest. Die Förderbedingungen zum Wertschöpfungsbonus sind angekündigt, aber nicht veröffentlicht. Wer 2027 plant, plant also gegen einen Stand, der sich noch ändern kann.

Wer den Einbau für 2027 plant, sollte das vor der Unterschrift klären:

  • Wo wird das angebotene Modell gefertigt? Die Antwort gehört ins Angebot, nicht ins Verkaufsgespräch.
  • Erfüllt genau dieses Gerät die technischen Fördervoraussetzungen? Bei Luft-Luft-Wärmepumpen sind dafür die BAFA-Listen und die zugehörigen Nachweise die zentrale Grundlage. Die technischen Mindestanforderungen werden in der Bestätigung zum Antrag (BzA) geprüft und bestätigt.
  • Die BzA stellt ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen aus. Lassen Sie sich deshalb nicht nur die Marke nennen, sondern die konkrete Gerätekombination bestätigen.
  • Gilt die Zusage auch, wenn sich die Förderbedingungen bis zur Montage ändern? Der Vertrag sollte eine aufschiebende Bedingung der KfW-Zusage enthalten.

Wer noch 2026 beantragt, muss sich die Frage nicht stellen: Bis Ende Januar gilt die Grundförderung von 30 Prozent für alle Geräte.

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Wer die Förderung überhaupt bekommt

  • Die Anlage muss als Luft-Luft-Wärmepumpe den Wärmebedarf des Gebäudes decken; ein Zusatzgerät neben der Gasheizung ist nicht förderfähig.
  • Realistisch ist das im gut gedämmten Bestand: Ein unsanierter Altbau kommt auf 120 bis 160 Watt Heizlast pro Quadratmeter, ein Effizienzhaus auf unter 40. Das ist kein Ausschlusskriterium. Je höher der Wert, desto größer muss die Anlage ausgelegt sein. Verbindlich ist allein die Heizlastberechnung des Fachbetriebs.
  • Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein, gerechnet ab Bauantrag.

Warum „noch 2026“ und nicht „bis Ende Januar“

Der Stichtag gilt für die Antragstellung. Davor liegen drei Schritte, die zusammen Wochen brauchen:

  1. Angebot einholen und Vertrag schließen mit aufschiebender Bedingung der KfW-Zusage.
  2. Bestätigung zum Antrag vom Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten erstellen lassen.
  3. Antrag bei der KfW einreichen. Erst danach darf die Montage beginnen.

Drei Fehler, die den Zuschuss kosten

  • Ohne Klausel unterschreiben: Ein Auftrag ohne aufschiebende Bedingung gilt als Vorhabenbeginn und der schließt die Förderung aus.
  • Auf den Rechner vertrauen: Zeigt ein Angebotsrechner eine Variante „mit KfW-Förderung“, ist das eine Produktoption und keine Zusage.
  • Nachweise vergessen: Nach dem Einbau verlangt die KfW die Bestätigung nach Durchführung. Bei luftgeführten Systemen ersetzt der Abgleich der Luftvolumenströme den hydraulischen Abgleich.
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FAQ
Muss die Anlage bis Ende Januar eingebaut sein?

Nein. Maßgeblich ist der Antrag bei der KfW. Der Einbau darf danach erfolgen. Ohne vorherigen Antrag gibt es allerdings nichts.

Was ist der Wertschöpfungsbonus?

Ein angekündigter Zuschlag von 15 Prozent für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden. Er soll im ersten Quartal 2027 kommen und die gleichzeitige Kürzung der Grundförderung ausgleichen, allerdings nur für EU-Geräte.

Woher weiß ich, wo mein Gerät gefertigt wird?

Aus dem Datenblatt oder der Herstellerangabe zum konkreten Modell. Die Marke allein sagt nichts darüber aus.

Wie viel Förderung gibt es aktuell?

30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, dazu je nach Einkommen 10 bis 40 Prozent. Die Obergrenze liegt bei 70 Prozent, bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro bei 80 Prozent.

Wird eine Klimaanlage zum Kühlen gefördert?

Nein. Zuschüsse gibt es nur über die Heizungsförderung, wenn die Anlage den Wärmebedarf des Gebäudes deckt.

Ändert sich 2027 etwas beim Kältemittel?

Für Split-Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen bis 12 Kilowatt nicht. Die EU-Verordnung 2024/573 verbietet für diese Geräteklasse Kältemittel ab einem GWP von 150 erst zum 1. Januar 2029; der oft genannte 1. Januar 2027 gilt nach Anhang IV Nummer 9 ausschließlich für Luft-Wasser-Splitsysteme. Betroffen ist außerdem nur das Inverkehrbringen durch Hersteller und Händler. Bereits verkaufte Anlagen dürfen weiter eingebaut, betrieben und gewartet werden.

Quellen

Verordnung (EU) 2024/573, Anhang IV Nr. 9
KfW, Pressemitteilung vom 08.07.2026
KfW, Merkblatt Zuschuss 458, Fassung 07/2026
BAFA, Wärmeerzeuger-Portal
WOLF GmbH: Ratgeber Heizlast (Stand 09/26)

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