Wärmepumpen Fördermöglichkeiten im Überblick Förderung Wärmepumpe in 2024: Bis zu 70 % an Kosten sparen

Wärmepumpen nutzen natürliche Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser zum Heizen. Diese erwärmen sie anhand von Strom auf. Stammt dieser aus erneuerbaren Energien, sind Wärmepumpen sogar klimaneutral. Aus diesem Grund sind sie ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende und es besteht eine staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent.

Für Wärmepumpen gibt es viele verschiedene Fördermöglichkeiten

Förderung Wärmepumpe in 2024 - Das Wichtigste in Kürze

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude sieht eine Wärmepumpen-Förderung vor. 

  • Altbau: Beim Heizungstausch erhält man einen Zuschuss von 30 bis 70 %.
  • Neubau: Eine indirekte Förderung ist über zinsgünstige Kredite über die Effizienzhaus-Förderung möglich.
  • Antragstellung: Muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

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Werden Wärmepumpen gefördert?

Ja, Wärmepumpen werden aufgrund ihrer energetischen Effizienz im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gefördert. Die Überarbeitung trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Dadurch ergaben sich Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für Neubau und Altbau ist unterschiedliche Förderung der Wärmepumpe erhältlich. 

Heizungstausch-Förderung für Wärmepumpen im Altbau

Seit Anfang 2024 gilt die neue Novelle des Bundesgesetzes zur Förderung effizienter Gebäude (BEG). Sie fördert Wärmepumpen, und andere Heizsysteme die einen Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 65 Prozent aufweisen, durch den neuen Zuschuss (KfW-Förderung 458). Die Förderung umfasst eine Grund­förderung, einen Effizienz­bonus, einen Klima-Geschwindigkeits-Bonus und einen Einkommens­bonus.

Es gelten folgende Förderkonditionen:

  • Grund­förderung (30 Prozent): Der Zuschuss richtet sich an Verbraucher, die ihre alte Heizungsanlage durch eine neue Wärmepumpe im Rahmen der BEG-Förderrichtlinien ersetzen.
  • Effizienzbonus (5 Prozent): Dieser Bonus wird gewährt, wenn die Wärmepumpe ein umweltfreundliches natürliches Kältemittel verwendet oder effiziente Wärmequellen wie Erdwärme nutzt.
  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 Prozent): Diesen Bonus gibt es, wenn die Wärmepumpe eine über 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzt. Wichtig ist, dass die alte Heizungsanlage noch funktionsfähig ist.
  • Einkommens­bonus (30 Prozent): Diesen Bonus erhalten Haushalte mit einem Einkommen von unter 40.000 Euro. Der Einkommensnachweis erfolgt anhand des Steuerbescheids des Finanzamts.

Zusammengerechnet, wäre eine maximale Heizungsförderung von 85 Prozent möglich. Der Fördersatz ist jedoch auf 70 Prozent begrenzt, wobei der förderfähige Höchstbetrag bei 30.000 Euro liegt. Das heißt, dass maximal 21.000 Euro gefördert werden.

Gibt es eine bestimmte Obergrenze für die förderfähigen Ausgaben?

Hausbesitzer können förderfähige Kosten von bis zu 30.000 Euro für den Austausch einer Gas- oder Öl-Heizung durch eine Wärmepumpe fördern. Eigentümer, die zwei bis sechs Wohneinheiten sanieren, erhalten lediglich Zuschuss für förderfähige Kosten von maximal 15.000 Euro pro Einheit. Für über sieben Einheiten sind lediglich 8.000 Euro förderfähig.

Eigenschaft1 Wohneinheit2 - 6 WohneinheitenÜber 7 Wohneinheiten
Höchstbetrag30.000 €15.000 €8.000 €
Min. Fördersatz30 %30 %30 %
Min. Förderbetrag9.000 €4.500 €2.400 €
Max. Fördersatz70 %70 %70 %
Max. Förderbetrag21.000 €10.500 €5.600 €

Wann kommt meine Wärmepumpe für eine Förderung in Frage?

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass 65 Prozent des Wärmebedarfs für neue Heizungsanlagen aus erneuerbaren Energien stammen müssen. Das heißt, neue Heizungsanlagen müssen nachhaltig sein. 

Darüber hinaus ist die jahreszeitliche Raumheizungseffizienz (ETA) ausschlaggebend dafür, ob eine Wärmepumpe für eine Förderung in Frage kommt. Sie zeigt, wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird. Sie berücksichtigt auch die von den Heizgeräten verbrauchte Hilfsenergie. Sie muss folgende Mindestwerte erfüllen:

Art der WärmepumpeETA bei 35°C ETA bei 55°C
Luft-Wasser-Wärmepumpen145 %125 %
Sole-Wasser-Wärmepumpen180 %140 %
Wasser-Wasser-Wärmepumpen180 %140 %
Luft-Luft-WärmepumpenETA ≥ 181 % (Effizienzklasse A++ oder A+++)

Obendrein muss die Wärmepumpe:

  • Eine Jahresarbeitszahl von über 3,0 erreichen,
  • Für die Heizungsanlage muss ein hydraulischer Abgleich erfolgen,
  • Die Heizkurve muss an den Wärmebedarf des Gebäudes angepasst sein.

Gesonderte Anforderungen

Zudem entstehen gesonderte Anforderungen für verschiedene Wärmepumpetypen:

  • Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde: Nur zugelassene Bohrunternehmen dürfen die Arbeiten durchführen. Zudem muss man eine Versicherung gegen Sachschäden abschließen, damit man die Bohrung durchführen darf. 
  • Die Förderung von Brauchwasser-Wärmepumpen ist aus Umweltgründen nur möglich, wenn man auch in ein anderes qualifiziertes Heizsystem investiert.
  • Split-Klimaanlagen, wie Luft-Luft-Wärmepumpen, können weiterhin gefördert werden, wenn sie eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige haben.
  • Die Anforderungen an den Schallschutz für Luftwärmepumpen steigen. Das Außengerät muss 5 Dezibel unter den Schallemissionswerten der Ökodesign-Verordnung liegen. Dieser Wert wird sich bis 2026 auf 10 Dezibel erhöhen. Normalerweise sollten Wärmepumpen in Wohngebieten tagsüber zwischen 50 bis 55 Dezibel und nachts 35 bis 40 Dezibel nicht überschreiten.

Welche Ausgaben sind förderfähig?

Förderfähig sind die Anschaffungskosten, die Installation und die Inbetriebnahme der Wärmepumpe. Dazu gehören auch Erdarbeiten, Planungskosten und die Entsorgung der alten Heizungsanlage.

Insgesamt gehören zu den förderfähigen Kosten folgende Maßnahmen:

  • Kosten im Zusammenhang mit der Beseitigung alter Öl- oder Gastanks und der Wiederherstellung von Außenanlagen für unterirdische Tanks.
  • Demontage und Entsorgung des alten Heizkessels
  • Anschaffung der Wärmepumpe
  • Planung und Installation der Wärmepumpe
  • Erschließung der Wärmequelle (Erdwärme oder Grundwasser), inklusive Erd- und Bohrarbeiten
  • Inbetriebnahme, Wartung und Garantieverlängerungen. Eine Garantieverlängerung ist bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach Vorlage des Verwendungsnachweises möglich. Die Kosten müssen im Voraus bezahlt und durch eine Rechnung nachgewiesen werden.

Wie, wo und wann stelle ich einen Förderantrag?

Den Förderantrag stellen sie online bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wichtig ist, dass sie den Förderantrag vor Beginn der Ausführung stellen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

So geht es, Schritt für Schritt:

  1. Angebote von Wärmepumpen-Installateuren einholen und vergleichen. Durch den Angebotsvergleich spart man Kosten. Dann ein Betrieb auswählen und einen Liefer- oder Dienstleistungsvertrag abschließen. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die erst mit der Bewilligung der Fördermittel wirksam wird. Dafür sollte man außerdem einen Ausführungstermin innerhalb des Bewilligungszeitraums festlegen, der mit dem Erhalt der Bewilligung beginnt und 36 Monate später endet.
  2. Nach der Antragstellung erhält man vom Fachhandwerker eine Bestätigung zum Antrag (BzA) mit einer Identifikationsnummer. Mit dieser Nummer muss man den Wärmepumpenzuschuss online über das Portal "Meine KfW" beantragen.
  3. Wer ein zusätzliches Darlehen benötigt, kann diesen über einen Finanzierungspartner beantragen, sobald man den Bescheid über die Zuschussgewährung erhält.
  4. Ab diesem Moment hat man 36 Monate Zeit zur Umsetzung des Heizungstausches. 
  5. Nach Abschluss der Arbeiten muss das Fachunternehmen eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen. Diese und die erforderlichen Nachweise muss man über das Portal "Meine KfW" einreichen. Nach Erhalt eines positiven Prüfbescheids werden die Zuschüsse ausgezahlt.

Welche Unterlagen brauche ich?

  1. Die 15-stellige Nummer für die Antragsbestätigung erhält man vom Fachbetrieb.
  2. Liefer- oder Dienstleistungsvertrag als PDF-Dokument, als Nachweis der Maßnahmenumsetzung. 
  3. Den Grundbuchauszug des Hauses, als Nachweis des Eigentums und Eigennutzung der Immobilie. 
  4. Die letzten beiden Einkommensteuerbescheide für alle betroffenen Personen, einschließlich Ehegatten, um den Anspruch auf den einkommensbezogenen Bonus nachzuweisen.

Wie lange dauert die Auszahlung der Förderung einer Wärmepumpe?

Die KfW wird die Fördermittel voraussichtlich ab September 2024 ausschütten. Grund dafür ist der verzögerte Start des Portals für die Bestätigung nach Durchführung. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in der Regel kurz nach Bewilligung des Antrags und der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen. Die Bearbeitungszeiten können je nach Arbeitsanfall der Förderbehörde abweichen.

Kann ich über die BEG-Förderung auch andere Maßnahmen abrechnen?

Neben der Heizungstausch-Förderung werden andere Einzelmaßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle und Heizungsanlage gefördert. 

  • Ist die Heizungsanlage weniger als 19 Jahre alt, kann man beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss zur Heizungsoptimierung beantragen. Diese Maßnahmen werden mit 15 bis 20 Prozent bezuschusst, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) vorliegt. Dazu gehören beispielsweise der Austausch von Heizkörpern oder der hydraulische Abgleich. Gut dimensionierte Heizkörper erleichtern die Umstellung auf eine Wärmepumpe.
  • Privatpersonen können seit diesem Jahr die Förderung von Einzelmaßnahmen und die systemische Wohnbauförderung der KfW kombinieren. Für Eigenheimbesitzer kann ein zinsgünstiges Zusatzdarlehen von bis zu 120.000 Euro beantragt werden, wenn es von der KfW und/oder dem BAFA bewilligt wird. Die Obergrenze für die förderfähigen Ausgaben liegt bei einem jährlichen zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro, wenn sowohl ein Heizungsaustausch als auch andere Effizienzmaßnahmen durchgeführt werden.

Effizienzhaus-Förderung für Neubau und Sanierung

Mit dem Einbau einer Wärmepumpenheizung können Sie die Effizienzhaus-Förderung nach dem BEG in Anspruch nehmen. Die KfW bietet dafür zinsgünstige Förderkredite mit Tilgungszuschüssen an.

  • Gefördert werden Wärmepumpen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Dazu gehören die Sanierung auf Effizienzhausniveau, Neubauten und der Kauf eines neuen oder frisch sanierten Effizienzhauses. 
  • Für den Einbau einer Wärmepumpe in einen Neubau gewährt die Bundesregierung einen Fördersatz von 5 Prozent. Tilgungszuschüsse senken die Kreditsumme, die Sie zurückzahlen müssen, und verkürzen die Laufzeit. Je höher der Effizienzhausstandard der Immobilie ist, desto höher ist der Tilgungszuschuss.

Wie lange gibt es noch Förderung für eine Wärmepumpe?

Die BEG wird im Rahmen des Klimaschutzpakets bis zum 31. Dezember 2030 fortgesetzt. Die Förderung für Wärmepumpen wird voraussichtlich bis dahin bestehen bleiben. Änderungen des Förderprogramms, wie die neue BEG-Förderung mit angepassten Sätzen, werden in regelmäßigen Abständen umgesetzt, zuletzt mit Wirkung zum 1.1.2024.

Kann ich die Förderung einer Wärmepumpe von der Steuer absetzen?

Man kann einen Steuerbonus für die Renovierung eines mindestens zehn Jahre alten, selbst genutzten Hauses erhalten. Er beträgt 20 Prozent der für die Sanierung anfallenden Kosten. Innerhalb von drei Jahren kann man bis zu 40.000 Euro an Sanierungskosten von der Einkommensteuer absetzen. Diese werden rückwirkend über die Einkommensteuererklärung mit einer Fachunternehmererklärung geltend gemacht. Die technischen Anforderungen sind hoch. Es ist kein vorheriger Vertrag erforderlich, aber man erhält weniger Geld als bei einer direkten Förderung durch den Staat.

Erhalte ich eine Förderung, wenn ich die Wärmepumpe selber installiere?

Hausbesitzer können einen Zuschuss für die Eigeninstallation einer Wärmepumpe erhalten. Allerdings ist dafür eine Bestätigung eines Fachbetriebs erforderlich. Für Laien ist es nicht empfehlenswert, eine Wärmepumpe selbst zu installieren. Die Installation erfordert komplexes Fachwissen und sollte von einer geschulten Person durchgeführt werden, um die Effizienz und die Garantie im Falle von Mängeln zu gewährleisten. Zudem kann es bei Schäden der Wärmepumpe zu Haftungsproblemen bezüglich Herstellergarantie und Versicherung kommen.

Ist Eigenleistung förderfähig?

Bei einer energieeffizienten Renovierung können die Materialkosten für die Maßnahme bezuschusst werden. Ein Fachmann oder Energieeffizienz-Experte sollte bestätigen, dass die Arbeiten professionell ausgeführt und die Materialien korrekt angegeben wurden.

Regionale Förderung von Wärmepumpen

Städte und Gemeinden verfügen möglicherweise über zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten. Es ist wichtig, dass man sich über die Finanzierungsmöglichkeiten in seiner Region informiert. Einige Förderprogramme werden aufgrund begrenzter Mittel vorübergehend eingestellt. Wir haben diese nicht in unsere Liste aufgenommen.

StadtFördergegenstandHöhe der Förderung
DüsseldorfWärmepumpe

<25 kW: 3.500 €

30–50 kW: 4.000 €

>50 kW: 4.500 €

StuttgartWärmepumpe + Umrüstung auf Flächenheizung

<30 kW: 2.500 €

30–40 kW: 3.700 €

40–50 kW: 5.000 €

Münster

Wärmepumpe 

(beim Austausch einer fossilen Heizungsanlage)

3.000 €
AachenWärmepumpe (Heizungstausch)1.500 €

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Stefano Fonseca

Stefano Fonseca ist erfahrener Ingenieur für Energie und Umwelt, der seine Leidenschaft für das Schreiben zum Beruf machte. Seine Leidenschaft sind Photovoltaik und Wärmepumpen Themen. Sein Ziel ist es, technische Informationen in verständliche Texte zu verwandeln.

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