THG-Quote / THG-Prämie – Geld verdienen mit E-Autos

Besitzer von Elektroautos sparen nicht nur Benzinkosten und entlasten die Umwelt vor Schadstoffemissionen, sie können auch noch jährlich Geld verdienen. Das funktioniert, indem die sogenannte THG-Quote des E-Autos verkauft wird. Der Prozess ist dabei erdenklich einfach. Wir erklären, wie die THG-Quote funktioniert.
THG-Quote / THG-Prämie – Geld verdienen mit E-Autos
Einfach die THG-Prämie beantragen und jährliche Geld verdienen (Petro / AdobeStock)

Wer erhält die THG-Prämie nach einem Halterwechsel?

Zunächst ist wichtig zu wissen, dass die THG Quote Fahrzeug-gebunden ist. Das bedeutet, jedes Elektroauto erhält jährlich einmalig die THG-Prämie. Um die Prämie zu beantragen, muss der Besitz eines E-Autos nachgewiesen werden können.

Beim Kauf eines gebrauchten Elektrofahrzeuges und somit einem Halterwechsel ist bei dieser Thematik also die Frage, ob der Vorbesitzer die THG-Prämie für das laufende Jahr bereits beantragt hat oder nicht.

Dabei können folgende zwei Szenarien entstehen:

  1. Die THG-Quote wurde noch nicht veräußert und kann vom neuen Besitzer an einen THG-Anbieter verkauft werden.
  2. Die THG-Quote wurde bereits vom Vorbesitzer beantragt und kann für das aktuelle Jahr nicht mehr veräußert werden.

Vorteilhaft für den Neubesitzer ist, dass die THG-Quote jährlich beantragt werden kann. Es ist also möglich sich für alle kommenden Jahre die THG-Prämie zu sichern.

Tipp: Um den besten Anbieter und die beste Prämie zu finden haben wir verschiedene Dienstleister in unserem THG-Quote Vergleich gegenübergestellt.

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Kann ein neuer E-Auto Besitzer die THG-Prämie nochmal beantragen?

Als neue Besitzer eines Elektrofahrzeugs kann die THG-Prämie dann beantragt werden, wenn der Vorbesitzer die THG-Quote für das aktuellen Jahr noch nicht verkauft hat. Jedes E-Fahrzeug ist nämlich nur einmal jährlich berechtigt die THG Prämie zu erhalten.

Hat der Neubesitzer das Recht die THG-Prämie vom Vorbesitzer zu verlangen?

Aktuell besteht kein Rückerstattungsrecht dem Vorbesitzer gegenüber. Wurde die THG-Prämie für das aktuelle Jahr also bereits eingefordert, dann ist der Vorbesitzer nicht dazu verpflichtet dem Neubesitzer die Prämie zu erstatten.

Nach einem Halterwechsel und der abgeschlossenen Ummeldung des Besitzrechts kann das E-Auto für das kommende Kalenderjahr angemeldet werden.

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