THG-Quote nach Verkauf: Wer erhält die Prämie?

Besitzer von Elektrofahrzeugen, E-Autos oder E-PKWs erhalten jährlich ihre THG-Prämie und können diese das gesamte Jahr über beantragen. Doch was passiert, wenn das E-Auto nach der Beantragung der THG-Quote verkauft wird? Die Antwort klären wir im folgenden Ratgeber.  
THG-Quote nach Verkauf: Wer erhält die Prämie?
Die THG-Quote ist Fahrzeug-gebunden und kann bei Kauf nicht erneut erneut angemeldet werden (rh2010 / Adobe Stock)

THG-Quote nach Verkauf: Hat der neue Eigentümer Anspruch auf die THG-Prämie?

Die Fragen rund um dieses Thema sind interessant, da verschiedene Szenarien plausibel klingen. Wir können aber vorweg schonmal für Klarheit sorgen. Der Antrag für die THG-Quote ist Fahrzeug gebunden und das Beantragen nur einmalig pro Jahr möglich.

Wenn jemand also erfolgreich die THG-Prämie für sein Elektroauto, seinen E-Roller oder seinen elektrisch angetriebenen Lastwagen beantragt und erhalten hat, besteht keine Verpflichtung zur Rückzahlung, selbst wenn das Fahrzeug im laufenden Kalenderjahr oder innerhalb weniger Monate den Eigentümer wechselt.

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THG Quote Mindesthaltedauer für das E-Auto: Gibt es das?

Auch hier können wir entschärfen. Um den Antrag für die THG-Quote zu stellen ist keine gesetzliche Mindesthaltedauer vorgesehen.

Die Treibhausgas-Quotenprämie wird von Serviceanbietern nach erfolgreicher Überprüfung und Registrierung im entsprechenden Portal nach der Einreichung des Fahrzeugscheins an den aktuellen Eigentümer ausgezahlt. Dies bedeutet, dass die Förderung demjenigen zusteht, der das Fahrzeug offiziell auf seinen Namen anmeldet.

Hat der neue Besitzer des E-Autos Recht auf die THG-Prämie?

Wenn die THG-Prämie bereits eingefordert wurde, nein. Ein neuer Eigentümer kann das Fahrzeug jedoch auf sich anmelden und im nächsten Kalenderjahr die Prämie von bis zu 400 Euro pro Jahr und Fahrzeug erhalten.

Wichtig zu wissen ist, dass der neue Eigentümer keinen Anspruch auf eine anteilige Treibhausgas-Prämie für das laufende Jahr gegenüber dem ursprünglichen Besitzer hat. Einmal beantragte Prämien dürfen ohne Rückzahlungsverpflichtung behalten werden.

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