Was genau ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist ein im EEG (erneuerbare Energien Gesetz) festgelegter Betrag, den Betreiber einer Photovoltaikanlage für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom erhalten. Sinn dieses Gesetzes ist es, den Verbrauch fossiler Energien zu reduzieren und die Investition in regenerative Energien wie die Photovoltaik zu erhöhen. Eine wichtige Maßnahme, um Umwelt- und Klimaschutzziele zu erreichen. Die Einspeisevergütung ist eine indirekte Förderung für Betreiber einer Photovoltaikanlage und garantiert für 20 Jahre die bei Inbetriebnahme der Solaranlage vereinbarte Vergütung pro Kilowattstunde. Finanziert wird die Einspeisevergütung durch die EEG-Umlage in Höhe von 6,88 Cent pro kWh (Stand Juli 2017), die der Verbraucher mit dem Strompreis entrichtet.
Wichtig: Netzbetreiber sind laut EEG verpflichtet, die produzierte elektrische Energie abzunehmen und im Gegenzug die festgelegte Einspeisevergütung zu entrichten. Allerdings muss der Netzbetreiber die Möglichkeit erhalten, die Einspeisemenge über einen integrierten Strommanager zu steuern. Dies soll eine Netzüberspannung zu Zeiten mit Spitzenlasten verhindern. Bei einer durch den Netzbetreiber reduzierten Einspeisung erfolgt für die nicht eingespeiste Strommenge eine Entschädigung in Höhe von 95 % der Einspeisevergütung. Alternativ kann der Besitzer einer Solaranlage für Photovoltaik die Einspeisung des erzeugten Stroms auf 70 Prozent begrenzen.
Einspeisevertrag für Stromabnahme aus Solaranlage unnötig
Zahlreiche Netzbetreiber legen dem frisch gebackenen Anlagenbetreiber einen Einspeisevertrag vor. Eine Vorgehensweise, die so vom Gesetz nicht vorgesehen ist, da die Unternehmen zur Stromabnahme und zur Zahlung der Einspeisegebühr verpflichtet sind. Gleichzeitig rücken diese Abnahmeverträge Anlagenbetreiber häufig in eine schlechtere Position.
Inhalte dieser zum Teil zweifelhaften Verträge sind der Verzicht von Haftungsansprüchen durch den Anlagenbetreiber gegenüber dem Versorgungsunternehmen. Immer wieder finden sich Vorbehaltsklauseln in Bezug auf die Zahlung der Einspeisevergütung oder der Besitzer einer Solaranlage wird mit hohen Netzanschlusskosten belastet.
Daher sollten Betreiber einer Photovoltaikanlage wenn möglich Abstand von angebotenen Verträgen nehmen und im Zweifel eine Rechtsberatung aufsuchen. Der Betreiber einer Photovoltaikanlage sollte sich keinesfalls durch Drohungen wie die Verweigerung des Netzanschlusses oder der Abnahme einschüchtern lassen.
Laut EEG ist ein Einspeisevertrag zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber nicht erforderlich, da die Einspeisevergütung auf der Grundlage des Erneuerbaren Energien Gesetzes basiert!
Photovoltaik Einspeisevergütung ab Juli 2017
Die Höhe der Einspeisevergütung hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und deren Größe an respektiver Leistung in kWp ab. Welche Einspeisevergütungen laut EEG für das Jahr 2017 gelten, haben wir im Folgenden zusammengefasst. Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage ab Juli 2017. Die genannten Zahlen stellen die für die folgenden 20 Jahre verbindliche Vergütung pro kWh dar.
Einspeisevergütung für Solaranlagen auf Wohngebäuden und Lärmschutzwänden mit Inbetriebnahme im Juli 2017:
- bis 10 kWp - 12,20 Cent pro kWh
- über 10 bis 40 kWp - 11,87 Cent pro kWh
- über 40 bis 100 kWp - 10,61 Cent pro kWh
Die Einspeisevergütung kann sich aber auch geringfügig erhöhen oder verringern, wenn der Zielausbaukorridor unter- bzw. überschritten wird.
Für eine auf Dachanlagen von Nichtwohngebäuden oder auf einer Freifläche installierten Solaranlage mit bis zu einer Leistung von 100 kWp erhält der Anlagenbetreiber eine Einspeisevergütung von 8,45 Cent pro kWh.
Eigenverbrauch Photovoltaik-Strom und Rentabilität
Durch die sinkende Einspeisevergütung und die steigenden Energiepreise gewinnt der Eigenverbrauch des in der Solaranlage für Photovoltaik produzierten Stroms immer mehr an Bedeutung.
Zum aktuellen Zeitpunkt erzielt die Solaranlage die beste Rendite, wenn möglichst viel vom produzierten Strom als Eigenverbrauch genutzt wird.
Diese Erhöhung des Eigenverbrauchs erfordert verschiedene Maßnahmen vom optimalen Management großer Verbraucher wie Trockner oder Waschmaschinen, die mit Zeituhren versehen werden oder der Optimierung der Solaranlage für Photovoltaik mittels innovativer Speicherlösungen.
Beispielrechnung: Rentiert sich Erhöhung des Eigenverbrauchs?
Ob die Erhöhung des Eigenverbrauchs tatsächlich rentabel ist, zeigt eine einfache Berechnung. Im ersten Schritt sind dafür folgende Informationen erforderlich:
- Menge an zugekauftem Strom in Kilowattstunden
- Eingespeiste Kilowattstunden
- Aktueller Eigenverbrauch in Kilowattstunden
- Tatsächlich produzierte Strommenge
Dem Strombezugspreis von durchschnittlich 25 Cent pro kWh steht zum aktuellen Zeitpunkt (Stand Juli 2017) bei einer fiktiven Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage im August 2017 eine Einspeisevergütung von 12,20 Cent gegenüber. Die Kosten für die selbst produzierte elektrische Energie sind mit ungefähr 12 Cent pro kWh zu kalkulieren.
Wird der Strombezugspreis um die für den selbst produzierten Strom anfallenden Gestehungskosten von 12 Cent reduziert, ergibt sich durch den Eigenverbrauch eine Einsparung von ungefähr 13 Cent pro kWh. Somit wird durch den Eigenverbrauch der Strompreis für jede selbstgenutzte Kilowattstunde in etwa halbiert und bietet damit ein hohes Einsparpotential. Bei der Einspeisung hingegen stehen sich die Einspeisevergütung und die Gestehungskosten in fast gleicher Höhe gegenüber und nur noch ein geringer Gewinn kann sich bei vielen Sonnenstunden durch ein entsprechend gute ausgerichtete PV-Anlage erziehlen. Der Eigenverbrauch ist der Einspeisung auf jeden Fall vorzuziehen.
Ausgehend von einer Erhöhung des Eigenverbrauchs um beispielsweise 1.000 kWh ergibt sich nach dieser Beispielrechnung eine Einsparung von 130 EUR.
EEG-Umlage für Eigenverbrauch von Photovoltaik-Strom - die Ausnahmen
Es gibt zahlreiche Ausnahmen von der EEG-Umlage für den Eigenverbrauch. Diese dient zur Entlastung der Verbraucher und der Unterstützung der Eigenversorgung mit elektrischer Energie.
Für das Jahr 2017 beträgt die volle EEG-Umlage 6,35 Cent pro kWh. Das EEG sieht folgende EEG-Umlage für den Eigenverbrauch vor:
- Inbetriebnahme der Solaranlage für Photovoltaik bis 31.12.2016 - 35 % der gültigen EEG-Umlage
- Inbetriebnahme ab 1.1.2017 - 40 % der gültigen EEG-Umlage
- Solaranlage für Photovoltaik aus dem Bestandsschutz - 20 % der gültigen EEG-Umlage
Allerdings gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen, die vor allem Betreiber einer kleinen Solaranlage für Photovoltaik entsprechend großzügig entlasten. So ist keine EEG-Umlage zu bezahlen, wenn die Leistung der Photovoltaikanlage weniger als 10 kWp erreicht und der Eigenverbrauch maximal 10 mWh beträgt.
Anlagen für Photovoltaik, deren Inbetriebnahme zur Eigenstromerzeugung bereits vor dem 1. August 2014 erfolgte, unterliegen dem Bestandsschutz und sind ebenfalls von der EEG-Umlage für Eigenverbrauch ausgeschlossen. Diese Regelung gilt jedoch nur bis zum Eigentümerwechsel oder der Modernisierung der Anlage. Tritt eines dieser beiden Ereignisse ein, wird eine EEG-Umlage von 20 % fällig.
Inselanlagen, die nicht an das öffentliche Stromnetz angebunden sind, dienen ausschließlich dem Eigenverbrauch, wobei in diesem Fall keine EEG-Umlage berechnet wird. Dies gilt ebenfalls für alle Inhaber einer Photovoltaikanlage, die den Eigenverbrauch komplett durch eigene PV Erträge abdecken und anfallende Überschüsse ohne Einspeisevergütung in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
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