Förderprogramme für Solar-Speicher bevorzugt durch die KfW-Bank
Bundesweit betrachtet ist die KfW-Bank der erste Ansprechpartner, wenn Anlagenbetreiber ihre neue Photovoltaikanlage mit einem Speicher ausstatten oder bestehende Anlagen nachrüsten. Abgesehen von einzelnen Förderprogrammen der Bundesländer ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau der einzige Förderer von Solar-Speichern. Förderungen des BAFA beziehen sich ausschließlich auf Komponenten der Solarthermie.
Bei der Antragstellung einer KfW-Förderung ist zu beachten, dass der Antrag auf Förderung immer vor der Realisierung der geplanten Maßnahme erfolgt. Erst nach Bewilligung der beantragten Fördermittel darf die Installation einer Solarbatterie beauftragt werden. Die Antragstellung erfolgt bei der Hausbank oder einem anderen Geldinstitut der Wahl.
Solarspeicher-Förderung der KfW: Programm 275 - Erneuerbare Energien
Speziell für Solarspeicher-Förderung entwickelte die Kreditbank für Wiederaufbau das für Anlagenbetreiber interessante Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Speicher“. Ausgelegt auf die Neuinstallation und die Nachrüstung mit Speicher, handelt es sich um eine Kombination aus zinsgünstigem Kredit und Tilgungszuschuss, der die rückzahlbare Gesamtschuld spürbar reduziert.
Die wichtigsten Eckpunkte des Förderprogramms 275 - Erneuerbare Energien Speicher:
- Ab 1,05 Prozent effektiver Jahreszins (Laufzeit fünf Jahre)
- 100 % Auszahlung der Darlehenssumme
- Tilgungszuschuss
- Für Privatpersonen, Unternehmen, freiberuflich tätige Personen und gemeinnützige Organisationen
- Fördert Batteriespeicher einschließlich PV-Anlage und Nachrüstung
- Nachrüstung für alle PV-Anlagen mit Inbetriebnahme ab 31.12.2012
- Zinsbindung bis zu 20 Jahre
- Tilgungsfreie Anlaufjahre abhängig von der Laufzeit
Für die Nachrüstung steht ein erhöhter Fördersatz zur Verfügung. Dieser kann jedoch nur dann beantragt werden, wenn bei neueren Anlagen zwischen der ersten Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage und der Inbetriebnahme der Solarbatterie ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegt.
Der Tilgungszuschuss ist nur bei der kombinierten Neuinstallation einer PV-Anlage und eines Solarspeichers verfügbar und gilt ausschließlich für die Kreditsumme, die für den Speicher erforderlich ist. Die Förderung der Photovoltaikanlage erfolgt in diesem Fall über die zinsgünstige Finanzierung.
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Nicht kombinationsfähig ist das Programm 275 mit anderen KfW- und ERP-Programmen.
Förderfähige Kosten des Solarspeicher als Tilgungszuschuss
Bei der genauen Berechnung der förderfähigen Kosten und des Tilgungszuschusses unterstützt das übersichtlich erstellte Formular 600 000 2702 der KfW-Bank, das als "Handreichung zur Ermittlung des Tilgungszuschusses" verfügbar ist. Allerdings ist zu beachten, dass sich die Höhe des Tilgungszuschusses bis zum Laufzeitende im Dezember 2018 stetig reduziert.
- 16 % Tilgungszuschuss - Antragszeitraum 01.07.2017 - 30.09.2017
- 13 % Tilgungszuschuss - Antragszeitraum 01.10.2017 - 31.12.2017
- 10 % Tilgungszuschuss - Antragszeitraum 01.01.2018 - 31.12.2018 (Programmende)
Alternativ zum Formular gibt es auf der Seite der KfW-Bank einen Tilgungszuschussrechner.
Wann fördert die KfW Speicher und Photovoltaik-Anlagen?
Die Voraussetzungen, um in den Genuss der Förderung zu kommen, sind sehr großzügig ausgelegt. Gefördert werden nur Batteriespeichersysteme für PV-Anlagen bis zu einer maximalen Leistung von 30 kWp. Da pro PV-Anlage nur ein Speicher förderungswürdig ist, ist es sinnvoll, dessen Leistungsfähigkeit mit Blick in die Zukunft zu optimieren.
Eine weitere Voraussetzung für eine Photovoltaikanlage ist der Speicherstandort, der sich ausschließlich in Deutschland befinden darf. An diesem Standort muss ihn der Eigentümer mindestens fünf Jahre betreiben.
Solarspeicher: Zinsgestaltung der KfW-Bank
Der vereinbarte Zinssatz ist über die gesamte Laufzeit verbindlich. Trotzdem ist es wichtig, bereits im Vorfeld über detailliertere Informationen zur Zinsgestaltung zu verfügen. Denn die angegebenen 1,5 Prozent gelten ausschließlich für die kürzeste Laufzeit von zwei bis fünf Jahren bei ausgezeichneter Bonität.
Da die KfW-Bank ihre Darlehen als nachrangige Schuld ins Grundbuch eintragen lässt, ist das Ausfallrisiko wesentlich höher als bei anderen Banken. Daher erfolgt die Verzinsung im Rahmen der Risikobewertung abhängig von Bonität und Laufzeit.
Das Kreditinstitut für Wiederaufbau differenziert zwischen neun Preisklassen (A bis I). Diese berechnen sich aus der Bonitätsstufe von ausgezeichnet bis noch ausreichend und der Höhe der werthaltigen Besicherung des Darlehens, die durch die Hausbank ermittelt wird. Daraus ergeben sich bei ausgezeichneter Bonität und einer Laufzeit von fünf bis 20 Jahren verbindliche Zinssätze von 1,05 bis 2,6 Prozent. In der höchsten Preisklasse erreichen die Zinsen ein Niveau von 7,45 und 9,9 Prozent (Zinssätze Stand August 2017).
Förderprogramme der Länder für Solarspeicher
Zusätzlich zu den Förderprogrammen der KfW-Bank entwickelten verschiedene Bundesländer Speicher-Förderprogramme. Zum Teil unterstützen sogar Kommunen bestimmte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Als Beispiel dienen Sachsen und Bayern:
- Sachsen - Programm InES4 - Dezentrale Stromspeicher und ModellvorhabenFörderung durch die Sächsische Aufbaubank bis 40 % der förderfähigen Kosten für Blei- oder Lithium-Ionen-Speicher bis zu einer maximalen Höhe von 20.000 Euro.
- Bayern - 10.000-Häuser ProgrammIm Förderprogramm für energieeffizientes Bauen und Sanieren wurde der Programmteil „Heizungstausch Plus“ am 16. März 2017 um Fördergelder für die Installation von Solarspeichern für Photovoltaikanlagen ergänzt. Für das Jahr 2017 ist der Fördertopf ausgeschöpft; Neuanträge für das Jahr 2018 sind vermutlich möglich.
Detaillierte Informationen zu Speicher-Förderprogrammen der einzelnen Kommunen und Bundesländer finden interessierte Betreiber von Photovoltaikanlagen auf den entsprechenden Websites.
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