Neue IEC Norm: Was sich bei Balkonkraftwerken bald ändern, könnte
Balkonkraftwerke erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. Kein Wunder, schließlich sind sie schnell zu montieren und auch Mieter können sich so den Wunsch einer eigenen (kleinen) PV-Anlage erfüllen. Das Balkonkraftwerk wird ganz einfach per Stecker und einer ganz normalen Haussteckdose mit dem Stromkreislauf der Wohnung verbunden und schon wird Strom eingespeist bzw. gespart.
Doch mit dieser einfachen und kostengünstigen Montage könnte es bald vorbei sein. Der Grund: ein neuer Normungsentwurf der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC). Der Entwurf sieht unter anderen vor, dass Stromerzeugungsgeräte – dazu gehören auch Balkonkraftwerke – nicht mehr an den normalen Haushaltsstromkreis angeschlossen werden dürfen.
Zudem ist vorgesehen, ausschließlich spezielle Steckverbindungen zuzulassen, die nicht mit den in Deutschland gängigen Standards wie dem Schuko-System kompatibel sind. Die für die Normung zuständigen Stellen führen als Begründung erhöhte Sicherheitsanforderungen an – insbesondere im Hinblick auf den Schutz vor Fehlanschlüssen, ungewollte Rückspeisungen ins Netz sowie Risiken durch direkte Berührung.
Heißt: Ein neues Balkonkraftwerk muss über einen fest zugeordneten Stromkreis angeschlossen werden – es muss also eine zusätzliche Leitung von der Mini-PV-Anlage zum Sicherungskasten gelegt werden. Eine Arbeit die nur von einem qualifizierten Elektriker durchgeführt werden dürfte. Damit wäre die schnelle und einfache Einrichtung bei einem Balkonkraftwerk passé.
Zudem stünde der Aufwand für Mieter in einem schlechten Verhältnis zum Ertrag, was eine Steckersolaranlage deutlich weniger attraktiv macht und mit deutlich mehr bürokratischen Aufwand verbunden wäre. Mieter müssten solche Arbeiten mit dem Vermieter abklären.
Wie wahrscheinlich ist die neue Norm?
Die gute Nachricht: Noch wurde die neue Norm nicht verabschiedet (Stand: 07/2025). Balkonkraftwerke können also weiterhin wie gewohnt schnell und einfach montiert und in Betrieb genommen werden.
Zudem hat das für die Normung zuständige deutsche Fachgremium innerhalb der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) bereits Bedenken hinsichtlich der geplanten Einschränkungen geäußert. Man beabsichtige, im internationalen Normungsprozess eine differenzierte Position einzunehmen und entsprechende Anpassungen einzubringen.
Darüber hinaus ist offen, ob die internationale Norm überhaupt eins zu eins in deutsches Recht übernommen werden muss – denn obwohl IEC-Normen als weltweite Referenz gelten, sind sie für Mitgliedsländer wie Deutschland nicht unmittelbar rechtsverbindlich. Es besteht also eine realistische Chance, dass sich in Bezug auf Balkonkraftwerke in Deutschland nichts verändert.
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