Rechtliche Grundlagen Ist private Videoüberwachung strafbar?

Private Videoüberwachung ist inzwischen für viele Menschen zum festen Bestandteil ihres Alltags geworden. Überwachungskameras schrecken ab und können somit Einbrüche verhindern. Grundstücksbesitzer fühlen sich sicherer, wenn sie Haus und Grund jederzeit vom Handy aus einsehen können. Doch Videoüberwachung ist auch an rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft. Wenn das Rahmen der Videoüberwachung überschritten werden, kann die Überwachung kritisch werden oder sogar strafbar sein. Da es immer mehr IP-Kameras gibt, ist es wichtig, dass Betreiber die geltenden, rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Erfahren Sie in diesem Artikel, unter welchen Voraussetzungen private Videoüberwachung zulässig ist, wann sie verboten bzw. strafbar sein kann, und welche Konsequenzen drohen.

Ist private Videoüberwachung strafbar in Deutschland?

Begriff und Abgrenzung: Was verstehen wir unter „privater Videoüberwachung“?

Unter privater Videoüberwachung versteht man die Überwachung eines privat genutzten Bereiches durch den Eigentümer. Das kann ein ganzes Grundstück sein, aber auch der Eingangsbereichs eines Hauses, die Terrasse oder ein wenig genutztes Nebengebäude mit separatem Eingang.

Die private Art der Überwachung ist klar von der öffentlich-rechtlichen Überwachung durch Behörden oder Unternehmen abzugrenzen. Denn für beide Arten gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen in Bezug auf den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte. 

  • Im öffentlichen Raum dürfen nur befugte Stellen (z.B. Polizei, Stadtverwaltung, Verkehrsbetriebe) eine Videoüberwachung einrichten und durchführen. Jede Überwachung muss dabei gesetzlich begründet werden und etwa der allgemeinen Sicherheit oder der Abwehr von Gefahren dienen. Bei allen Aufnahmen sind die Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
  • Bei der privaten Videoüberwachung ist die Überwachung nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt, wenn es dafür einen berechtigen Anlass gibt. Das ist in der DSGVO Art.6 Abs.1 geregelt)

Die Erhöhung der eigenen Sicherheit oder Schutz vor Vandalismus sind berechtigte Gründe. Dann darf ein Grundstücksbesitzer von seinem Hausrecht Gebrauch machen und eigene Bereiche überwachen. Angrenzende Bereiche (z.B. ein Gehweg oder das Nachbargrundstück) dürfen nicht mitgefilmt werden. Zudem muss ein Hinweis gut sichtbar auf die Überwachung aufmerksam machen. 

Zulässigkeit: Wann ist private Videoüberwachung grundsätzlich erlaubt?

Grundsätzlich darf jeder Grundstücksbesitzer auf eigenem Grund und Boden von seinem Hausrecht Gebrauch machen und sein Grundstück per Video überwachen. Wenn er eine Kamera installiert, darf diese allerdings nur das eigene Grundstück überwachen. Angrenzende Bereiche dürfen nicht mitgefilmt werden. Achten Sie vor allem bei schwenkbaren Kameras darauf, dass die Kamera nur das private Grundstück und keine anderen Bereiche erfasst. 

Besucher müssen durch ein Schild darauf hingewiesen werden, dass sie beim Betreten des Grundstücks möglicherweise gefilmt werden. Das Schild muss gut sichtbar platziert werden, um die Transparenzpflicht zu erfüllen. Im besten Fall enthält das Schild folgende Hinweise:

  • der Verantwortliche für die Videoüberwachung
  • der Zweck der Videoüberwachung
  • die Speicherdauer der Aufnahmen.

Tipp: Wo dürfen Hinweisschilder angebracht werden?

Eine Videoüberwachung muss immer verhältnismäßig sein und ist an einen Zweck gebunden. Wenn eine Videoüberwachung dem Schutz der eigenen Sicherheit oder dem Schutz vor Vandalismus dient, ist sie zweckmäßig. Dennoch muss die Speicherdauer verhältnismäßig sein. Offizielle Vorgaben dazu gibt es nicht. Jedoch gelten Speicherdauern von 48 bis 72 Stunden als verhältnismäßig.

Grenzen und Verbote: Wann wird private Videoüberwachung strafbar?

Private Videoüberwachung kann dann strafbar sein, wenn öffentliche Bereiche oder fremde Grundstücke überwacht werden. Für den öffentlichen Raum gilt ein generelles Verbot der Überwachung durch private Kameras. Weder öffentliche Wege noch Passanten dürfen mit privaten Kameras gefilmt werden.

In privaten Wohnräumen ist die Überwachung durch versteckte Kameras verboten und kann ebenfalls strafbar sein. Wenn im privaten Bereich Personen ohne ihr Wissen gefilmt werden, auch wenn es sich um Familienangehörige handelt, wird damit rechtlich das Persönlichkeitsrecht verletzt.

Wer das Persönlichkeitsrecht anderer verletzt oder gegen die Grundsätze des Datenschutzes verstößt, riskiert Bußgelder oder Strafen.

Straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen der illegalen Videoüberwachung 

Private Videoüberwachung darf nur im gesetzlich erlaubten Rahmen stattfinden. Vorgaben und das potenzielle Strafmaß sind in folgenden Gesetzen geregelt:

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Strafgesetzbuch (StGB) – § 201a StGB

Wird dieser gesetzliche Rahmen verletzt, hat der Gesetzgeber zahlreiche Strafen definiert. Sie greifen zum Beispiel, wenn der höchstpersönliche Lebensbereich durch Bildaufnahmen verletzt wird (§ 201 a StGB). Immerhin sind in Deutschland das Recht am eigenen Bild und die informationelle Selbstbestimmung wichtige Pfeiler in der Rechtssprechung. 

Als Strafen kommen verwaltungsrechtliche Konsequenzen und Bußgelder in Frage.  Datenschutzverstöße durch private Kameras können hohe Bußgelder gemäß Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) oder dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nach sich ziehen. 

Wurde eine Person ohne ihr Wissen durch eine private Videokamera gefilmt, kann sie zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Die Person hat die Möglichkeit, eine Unterlassungsklage einzureichen, damit die Videoüberwachung in dieser Form in Zukunft unterbunden wird. Zudem können Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte fordern.

Immer wieder landen Fälle von privater Videoüberwachung vor Gericht. Sie enden eigentlich immer mit der Entfernung der Pflicht, die private Videokamera zukünftig nur auf das eigene Grundstück zu richten. Andernfalls drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro. 

So installieren Sie private Videoüberwachung legal

Der folgende Schritt-für-Schritt-Leitfaden erklärt Ihnen, wie Sie die private Videoüberwachung auf Ihrem Grundstück rechtssicher gestalten.

1. Ziel und Zweck festlegen

Definieren Sie den Zweck der Überwachung (z.B. Schutz vor Einbruch oder Vandalismus, Prävention) und prüfen Sie, ob andere Mittel (z.B. ein Bewegungsmelder, einbruchsichere Fenster oder Türen) ausreichen.

2. Wahl eines geeigneten Standorts

Installieren Sie die Kamera so, dass nur das eigene Grundstück gefilmt wird, Angrenzende Bereiche, Passanten oder öffentliche Gehwege dürfen nicht gefilmt werden.

3. Anbringen von Hinweisschildern

Sobald Sie mit der Überwachung starten, müssen gut sichtbare Hinweisschilder auf die Überwachung hinweisen. Beispieltext: „Dieser Bereich wird videoüberwacht.“ Geben Sie auch an, wer verantwortlich ist, z.B. der Hausbesitzer oder die Eigentümergemeinschaft

4. Achten Sie auf datenschutzkonforme Einstellungen

Führen Sie keine Dauerüberwachung durch. Stellen Sie die Kamera so ein, dass Aufnahmen nur bei Bewegung gespeichert werden. Legen Sie Fristen für die Löschung fest (z.B. Speicherung der Daten für maximal 72 Stunden). Gewähren Sie nur befugten Personen Zugriff auf die Daten.

5. Technische Sicherheit

Überwachungskameras sind heute in der Regel vernetzt. Achten Sie daher auf die technische Sicherheit, indem sie sichere Passwörter verwenden und auf verschlüsselte Verbindungen setzen. Mit regelmäßigen Softwareupdates schützen Sie sich vor Hackerangriffen und wappnen sich gegen Datenklau. 

Für Daten-Sicherheit empfehlen wir die Reolink WLAN-Überwachungskameras mit Akku. Diese Kameras sind benutzerfreundlich und verwenden das WPA3-Verschlüsselungsprotokoll, das sicherer ist als WPA2 und mehrere bekannte Sicherheitslücken schließt. Dadurch wird die Datenübertragung zwischen der Kamera und dem WLAN-Netzwerk noch besser geschützt. Zudem verfügen die Kameras über eine „Privatzonen“-Funktion, mit der bestimmte Bereiche im Sichtfeld technisch ausgeblendet werden können. So bleibt die Privatsphäre gewahrt, während die Sicherheit weiterhin gewährleistet ist.

Wieso sind Reolink Kameras so gut geeignet?

6. Verwendung der Aufnahmen

Verwenden Sie die Aufnahmen nur für Ihre eigenen Sicherheitszwecke. Teilen Sie die Aufnahmen keinesfalls öffentlich, sondern übergeben Sie nur im Bedarfsfall der Polizei.

Fazit 

Die private Videoüberwachung ist in Deutschland dann erlaubt, wenn sie verhältnismäßig, transparent und auf das eigene Grundstück beschränkt ist. Wer eine Überwachungskamera legal installieren möchte, sollte klare Ziele definieren, den Datenschutz beachten und moderne Technik nutzen. Das Aufstellen eines Hinweisschildes ist Pflicht und die Speicherung der Aufnahmen muss zeitlich begrenzt sein. Die Kamera-Modelle von Reolink bieten hier eine gute Balance aus Sicherheit, Privatsphäre, Benutzerfreundlichkeit und Komfort.

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Sven Häwel ist Internetunternehmer mit Fokus auf Content Portale und E-Commerce Shops. Er ist Experte für Online Business Models und Online Marketing (SEO). Er ist seit 1992 tätig und lebt teilweise auf Mallorca.

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