Alles Wichtige zur Balkonkraftwerk Anmeldepflicht in Kürze
Was Besitzer einer Mini-PV-Anlage unbedingt wissen sollten, haben wir hier auf einen Blick zusammengefasst:
- Balkonkraftwerk anmelden oder nicht? Wer Fördergelder beantragen oder einfach nur auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seine Stecker-Solaranlage auf jeden Fall anmelden. Beim Verzicht auf eine Registrierung fallen jedoch für Mini-PV-Anlagen Besitzer in der Regel keine Strafen an.
- Wie funktioniert die Anmeldung? Zuerst erfolgt die Registrierung beim Netzbetreiber, wofür meist nur etwa 5 bis 10 Minuten nötig sind. Anschließend wird das Balkonkraftwerk im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur vermerkt, wofür nochmals etwa 15 Minuten anfallen.
- Was kostet die Anmeldung? Für die Registrierung werden keine Gebühren fällig.
Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Ja, Balkonkraftwerke sind grundsätzlich sowohl bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister einzutragen als auch beim Netzbetreiber zu registrieren. Es sind bei einer fehlenden Anmeldung zwar keine Bußgelder zu erwarten, die Anmeldung hat jedoch z. B. den Vorteil, dass der Netzbetreiber nach der Anmeldung prüft, ob der Stromzähler für das Balkonkraftwerk gegebenenfalls getauscht werden muss.
Hinweis: Ab 2024 will die Regierung die oft von regionalen Unterschieden betroffene Netzbetreiber Anmeldung streichen, so dass eine kurze Registrierung im Marktstammdatenregister genügt.
Dies hat den Vorteil, dass sich die unterschiedlichen Netzbetreiber nicht mehr in die Balkonkraftwerk Nutzung einmischen und eigene Forderungen stellen können.
Wie groß darf ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung sein?
In der Diskussion um die Balkonkraftwerk Anmeldung fällt immer wieder der Begriff „Bagatellgrenze“. Damit ist u. a. die Grenze der erzeugten Menge an Strom gemeint, für die eine vereinfachte Anmeldung möglich ist.
In Deutschland liegt diese aktuell noch bei 600 Watt, während viele andere EU-Mitglieder wie z. B. Österreich Balkonkraftwerke bis 800 Watt erlauben.
Hinweis: Ab 2024 sollen jedoch auch in Deutschland Balkonkraftwerke bis zu 800 Watt Strom ins Hausnetz einspeisen dürfen.
Denn bereits im März 2023 wurden bei einem von Robert Habeck initiierten Photovoltaik-Gipfel Strategien erarbeitet, wie Deutschland eine Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik (PV)-Anlagen erreichen kann. Dabei wurden u.a. folgende Ziele beschlossen:
- Meldepflichten sollen vereinfacht oder aufgehoben werden
- Schuko-Stecker sollen offiziell als „Energiesteckvorrichtung“ zugelassen werden
- Steckersolar soll in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden
- Maximalleistung soll auf mehr als 600 Watt angehoben werden
- Rückwärtsdrehende Zähler sind vorübergehend zu dulden, bis der jeweilige Zähler getauscht ist
Wie melde ich mein Balkonkraftwerk an?
Um ein Balkonkraftwerk anzumelden und potenzielle Strafen wie Bußgelder zu vermeiden, ist es sinnvoll zuerst den Netzbetreiber zu kontaktieren und danach die Registrierung im Marktstammdatenregister vorzunehmen.
Hinweis: Ab 2024 wird voraussichtlich keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr nötig sein.
Wer meldet die Mini-Solaranlage beim Netzbetreiber an?
Grundsätzlich stehen Betreibern eines Balkonkraftwerks zwei Wege für die Anmeldung der Mini-PV-Anlage zur Verfügung: Einmal die Anmeldung durch den Nutzer selbst oder durch eine Elektrofachkraft, die manchmal erforderlich ist, um Balkonkraftwerk Fördergelder in Anspruch nehmen zu können.
Tipp: Wer ein vereinfachtes Anmeldeformular nutzt, kann dieses in nur etwa 5 bis 10 Minuten selbst ausfüllen und versenden, benötigt also keinen Fachmann.
Wie finde ich meinen Netzbetreiber?
Ist das Balkonkraftwerk installiert, erfolgt seine Anmeldung beim eigenen Netzbetreiber, bei dem es sich in der Regel um das örtliche Stadtwerk oder einen Energieversorger handelt.
So lässt sich der zuständige Netzbetreiber für die Anmeldung herausfinden
- Anruf beim Energieversorger, die Telefonnummer befindet sich in der Regel auf der Stromrechnung.
- Abfrage in der BDEW Datenbank. Der Netzbetreiber sollte auf der Stromrechnung in Form einer 13-stelligen Code-Nummer angegeben sein. Diese Nummer kann in einer Datenbank Abfrage des „BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft“ abgefragt werden.
- Abfrage bei der Störungsauskunft. Ebenfalls zielführend für die Ermittlung des zuständigen Netzbetreibers bei der Balkonkraftwerk Anmeldung ist die Abfrage der eigenen Postleitzahl in der Online-Datenbank der Störungsauskunft.
Wie lange dauert die Anmeldung beim Netzbetreiber?
In unserem Yuma Balkonkraftwerk Test hat das Ausfüllen und Versenden des entsprechenden Netzbetreiber Anmeldeformulars rund 5 bis 10 Minuten gedauert. Denn es waren in unserem Fall lediglich folgende, persönliche Informationen erforderlich:
- Name des Anlagenbetreibers
- Adresse
- Telefonnummer/ E-Mail
- Zählernummer
- Summenleistung der Module
- Modulanzahl/Leistung (meist 1 oder 2 x 400 Watt)
- Wechselrichternennleistung (meist 600 oder 800 Watt)
- Geplantes Inbetriebnahme Datum
Tipp: Balkonkraftwerk Komplettset Anbieter wie priwatt oder Yuma senden Neukunden alle wichtigen Unterlagen in der Regel per E-Mail zu, so dass diese nicht lange danach suchen müssen. Alternativ gibt es für Nutzer, die sich ihre Mini-Solaranlage selbst zusammenstellen möchten, jedoch online auch Vorlagen wie z. B. den Musterbrief der Arbeitsgruppe PV-Plug des Vereins „Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie“ (DGS).
Was kostet die Balkonkraftwerk Anmeldung beim Netzbetreiber?
Sowohl die Anmeldung beim Netzbetreiber als auch die Registrierung im Markstammdatenregister sind kostenlos möglich.
Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht beim Netzbetreiber anmelde?
Im theoretischen Fall, dass der Netzbetreiber ein nicht angemeldetes Balkonkraftwerk bemerkt, werden Nutzer Post erhalten und die Anmeldung nachholen können.
Aufgrund des hohen Eigenverbrauchs des erzeugten Stroms ist es allerdings unwahrscheinlich, dass der Netzbetreiber davon etwas mitbekommt.
Wie melde ich mich im Marktstammdatenregister an?
Um ein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen zu lassen, sollten Balkonkraftwerk Besitzer folgende Schritte durchführen:
- Registrierung mithilfe des MaStR Onlineassistenten starten und ein Benutzerkonto bzw. einen MaStR-Zugang mit sich selbst als Administrator anlegen.
- Sich selbst oder ein Unternehmen als Anlagenbetreiber registrieren.
- Das eigene Balkonkraftwerk anmelden.
Diese drei Schritte dauerten in unserem Test im März 2023 nur rund 15 Minuten.
Wichtig: Soll das Balkonkraftwerk zum Eigenverbrauch genutzt werden, muss während der Registrierung bei der Frage, ob für den in der Solaranlage erzeugten Strom Zahlungen des Netzbetreibers in Anspruch genommen werden sollen, mit „Nein“ geantwortet werden.
Was passiert bei einem fehlenden Markstammdatenregister Eintrag?
Theoretisch könnte die Bundesnetzagentur eine Strafe in Form eines Bußgelds basierend auf dem § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verhängen, wenn jemand der Anmeldepflicht eines Balkonkraftwerks nicht nachkommt. In der Praxis ist uns allerdings kein Fall bekannt, in dem eine fehlende Registrierung zu Strafgebühren führte.
Wie viele Balkonkraftwerke dürfen pro Steckdose angeschlossen werden?
Grundsätzlich haben Hausbesitzer oder Mieter das Recht darauf auch mehrere Solar Module zu nutzen, solange der von ihnen verwendete Wechselrichter nicht die Maximalgrenze von 600 Watt Leistung überschreitet.
Es ist jedoch nur ein 600 Watt Balkonkraftwerk pro Wohnung bzw. Zähler erlaubt - unabhängig von der Anzahl der verfügbaren Steckdosen.
Wer sich mehr Leistung wünscht, kann z. B. auch ein 2000 Watt Balkonkraftwerk verwenden, muss dafür aber eventuell größere bürokratische Hürden bei der Anmeldung beachten.
Müssen Vermieter oder Wohneigentümergemeinschaft dem Betrieb zustimmen?
Vor dem Anbohren einer Wand zur Kabelverlegung oder dem Festschrauben mehrerer Solarmodule an der Hausfassade, sollten Nutzer die eine Mietwohnung mit Balkonkraftwerk wollen, erst mit dem Gebäudeeigentümer sprechen.
Grundsätzlich ablehnen darf er die Nutzung eines Balkonkraftwerkes jedoch nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn sein Haus denkmalgeschützt ist.
Ab 2024 will die Regierung die Balkonkraftwerk Nutzer durch Mieter außerdem dadurch weiter stärken, indem diese in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden. So haben Eigentümer kaum noch Chancen gegen Stecker-Solaranlagen vorzugehen.
Welche Mitteilungspflicht gilt für Selbstversorger mit Mini-Solaranlage?
Früher mussten alle Anlagenbetreiber im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht regelmäßig Angaben zur Leistung ihrer Anlagen nachkommen.
Theoretisch sind also auch Betreiber einer Mini-Solaranlage zur EEG-Datenerhebung ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur verpflichtet.
In der Praxis verzichtet die Bundesnetzagentur aber drauf, sofern das Balkonkraftwerk mit seiner Maximalleistung unter 1 Kilowatt bleibt und der Strom zum Eigenverbrauch genutzt wird.
Da ein Balkonkraftwerk in der Praxis aufgrund Sicherheitsrichtlinien in der Regel aktuell noch auf 600 Watt begrenzt ist, erreichen die Balkonkraftwerke die Maximalleistung von 1 Kilowatt gewöhnlich nicht.
Welche Mitteilungspflicht gilt bei Volleinspeisung?
Wenn der Betreiber einer größeren Solaranlage sich dazu entschließt, seinen erzeugten Strom nicht selbst zu verbrauchen, sondern ihn zum Zwecke einer EEG-Vergütung komplett ins Netz einzuspeisen, dann weckt er das Interesse des Finanzamts und muss umfangreiche Zahlungs- und Mitteilungspflichten einhalten.
Ignoriert er die Meldepflicht, droht ihm laut Verbraucherzentrale die Streichung seiner Vergütung oder sogar eine Strafe in Form von Bußgeld nach EnWG (§95).
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