Alles Wichtige zur Balkonkraftwerk Anmeldepflicht in Kürze
Was Besitzer einer Mini-PV-Anlage unbedingt wissen sollten, haben wir hier auf einen Blick zusammengefasst:
- Balkonkraftwerk anmelden oder nicht? Wer Fördergelder beantragen oder einfach nur auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seine Stecker-Solaranlage auf jeden Fall anmelden. Beim Verzicht auf eine Registrierung fallen jedoch für Mini-PV-Anlagen Besitzer in der Regel keine Strafen an.
- Wie funktioniert die Anmeldung? Zuerst erfolgt die Registrierung beim Netzbetreiber, wofür meist nur etwa 5 bis 10 Minuten nötig sind. Anschließend wird das Balkonkraftwerk im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur vermerkt, wofür nochmals etwa 15 Minuten anfallen.
- Was kostet die Anmeldung? Für die Registrierung werden keine Gebühren fällig.
Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Ja, Balkonkraftwerke sind grundsätzlich sowohl bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister einzutragen als auch beim Netzbetreiber zu registrieren.
Es sind bei einer fehlenden Anmeldung zwar keine Bußgelder zu erwarten, die Anmeldung hat jedoch z. B. den Vorteil, dass der Netzbetreiber nach der Anmeldung prüft, ob der Stromzähler für das Balkonkraftwerk gegebenenfalls getauscht werden muss.
Wie groß darf ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung sein?
In der Diskussion um die Balkonkraftwerk Anmeldung fällt immer wieder der Begriff „Bagatellgrenze“. Damit ist u. a. die Grenze der erzeugten Menge an Strom gemeint, für die eine vereinfachte Anmeldung möglich ist.
In Deutschland liegt diese bei 600 Watt, während viele andere EU-Mitglieder wie z. B. Österreich Balkonkraftwerke bis 800 Watt erlauben.
Hinweis: Mitte März 2023 wurden beim ersten von Robert Habeck initiierten PV-Gipfel Strategien erarbeitet, wie Deutschland eine Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik (PV)-Anlagen erreichen kann. Dabei wurden u.a. folgende Ziele beschlossen:
- Meldepflichten sollen vereinfacht oder aufgehoben werden
- Schuko-Stecker sollen offiziell als „Energiesteckvorrichtung“ zugelassen werden
- Steckersolar soll in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden
- Maximalleistung soll auf mehr als 600 Watt angehoben werden
- Rückwärtsdrehende Zähler sind vorübergehend zu dulden, bis der jeweilige Zähler getauscht ist
Wann genau diese Vereinfachungen in Kraft treten und wie sie letzten Endes im Detail aussehen werden ist allerdings noch nicht sicher. Wer mehr dazu wissen möchte, findet umfassende Informationen zu diesem Thema in der Photovoltaik-Strategie Übersicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Wie melde ich mein Balkonkraftwerk an?
Um ein Balkonkraftwerk anzumelden und potenzielle Strafen wie Bußgelder zu vermeiden, ist es sinnvoll zuerst den Netzbetreiber zu kontaktieren und danach die Registrierung im Marktstammdatenregister vorzunehmen.
Wer meldet die Mini-Solaranlage beim Netzbetreiber an?
Grundsätzlich stehen Betreibern eines Balkonkraftwerks zwei Wege für die Anmeldung der Mini-PV-Anlage zur Verfügung: Einmal die Anmeldung durch den Nutzer selbst oder durch eine Elektrofachkraft, die manchmal erforderlich ist, um Balkonkraftwerk Fördergelder in Anspruch nehmen zu können.
Tipp: Wer ein vereinfachtes Anmeldeformular nutzt, kann dieses in nur etwa 5 bis 10 Minuten selbst ausfüllen und versenden, benötigt also keinen Fachmann.
Wie finde ich meinen Netzbetreiber?
Ist das Balkonkraftwerk installiert, erfolgt seine Anmeldung beim eigenen Netzbetreiber, bei dem es sich in der Regel um das örtliche Stadtwerk oder einen Energieversorger handelt.
So lässt sich der zuständige Netzbetreiber für die Anmeldung herausfinden
- Anruf beim Energieversorger, die Telefonnummer befindet sich in der Regel auf der Stromrechnung.
- Abfrage in der BDEW Datenbank. Der Netzbetreiber sollte auf der Stromrechnung in Form einer 13-stelligen Code-Nummer angegeben sein. Diese Nummer kann in einer Datenbank Abfrage des „BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft“ abgefragt werden.
- Abfrage bei der Störungsauskunft. Ebenfalls zielführend für die Ermittlung des zuständigen Netzbetreibers bei der Balkonkraftwerk Anmeldung ist die Abfrage der eigenen Postleitzahl in der Online-Datenbank der Störungsauskunft.
Wie lange dauert die Anmeldung beim Netzbetreiber?
In unserem Yuma Balkonkraftwerk Test hat das Ausfüllen und Versenden des entsprechenden Netzbetreiber Anmeldeformulars rund 5 Minuten gedauert. Denn es waren in unserem Fall lediglich folgende, persönliche Informationen erforderlich:
- Name des Anlagenbetreibers
- Adresse
- Telefonnummer/ E-Mail
- Zählernummer
- Summenleistung der Module
- Modulanzahl/Leistung (meist 1 oder 2 x 400 Watt)
- Wechselrichternennleistung (meist 600 Watt)
- Geplantes Inbetriebnahme Datum
Tipp: Balkonkraftwerk Komplettset Anbieter wie priwatt oder Yuma senden Neukunden alle wichtigen Unterlagen in der Regel per E-Mail zu, so dass diese nicht lange danach suchen müssen. Alternativ gibt es für Nutzer, die sich ihre Mini-Solaranlage selbst zusammenstellen möchten, jedoch online auch Vorlagen wie z. B. den Musterbrief der Arbeitsgruppe PV-Plug des Vereins „Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie“ (DGS).
Was kostet die Balkonkraftwerk Anmeldung beim Netzbetreiber?
Sowohl die Anmeldung beim Netzbetreiber als auch die Registrierung im Markstammdatenregister sind kostenlos möglich.
Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht beim Netzbetreiber anmelde?
Im theoretischen Fall, dass der Netzbetreiber ein nicht angemeldetes Balkonkraftwerk bemerkt, werden Nutzer Post erhalten und die Anmeldung nachholen können.
Aufgrund des hohen Eigenverbrauchs des erzeugten Stroms ist es allerdings unwahrscheinlich, dass der Netzbetreiber davon etwas mitbekommt.
Wie melde ich mich im Marktstammdatenregister an?
Um ein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen zu lassen, sollten Balkonkraftwerk Besitzer folgende Schritte durchführen:
- Registrierung mithilfe des MaStR Onlineassistenten starten und ein Benutzerkonto bzw. einen MaStR-Zugang mit sich selbst als Administrator anlegen.
- Sich selbst oder ein Unternehmen als Anlagenbetreiber registrieren.
- Das eigene Balkonkraftwerk anmelden.
Diese drei Schritte dauerten in unserem Test nur rund 15 Minuten.
Wichtig: Soll das Balkonkraftwerk zum Eigenverbrauch genutzt werden, muss während der Registrierung bei der Frage, ob für den in der Solaranlage erzeugten Strom Zahlungen des Netzbetreibers in Anspruch genommen werden sollen, mit „Nein“ geantwortet werden.
Was passiert bei einem fehlenden Markstammdatenregister Eintrag?
Theoretisch könnte die Bundesnetzagentur eine Strafe in Form eines Bußgelds basierend auf dem § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verhängen, wenn jemand der Anmeldepflicht eines Balkonkraftwerks nicht nachkommt. In der Praxis ist uns allerdings kein Fall bekannt, in dem eine fehlende Registrierung zu Strafgebühren führte.
Wie viele Balkonkraftwerke dürfen pro Steckdose angeschlossen werden?
Grundsätzlich haben Hausbesitzer oder Mieter das Recht darauf auch mehrere Solar Module zu nutzen, solange der von ihnen verwendete Wechselrichter nicht die Maximalgrenze von 600 Watt Leistung überschreitet.
Es ist jedoch nur ein 600 Watt Balkonkraftwerk pro Wohnung bzw. Zähler erlaubt - unabhängig von der Anzahl der verfügbaren Steckdosen.
Müssen Vermieter oder Wohneigentümergemeinschaft dem Betrieb zustimmen?
Vor dem Anbohren einer Wand zur Kabelverlegung oder dem Festschrauben mehrerer Solarmodule an der Hausfassade, sollten Nutzer die eine Mietwohnung mit Balkonkraftwerk wollen, erst mit dem Gebäudeeigentümer sprechen.
Grundsätzlich ablehnen darf er die Nutzung eines Balkonkraftwerkes jedoch nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn sein Haus denkmalgeschützt ist.
Sind Balkonkraftwerke mit 900 Watt erlaubt?
Aktuell sind in Deutschland nur 600 Watt Balkonkraftwerke erlaubt. Dabei ist allerdings die Leistung des Wechselrichters ausschlaggebend, weil dieser die Einspeisung des Balkonkraftwerks beschränkt. Die Module selbst können mehr als 600 Watt aufweisen, um auch bei geringerer Sonneneinstrahlung eine hohe Einspeiseleistung nahe der durch den Wechselrichter begrenzten 600 Watt zu erzielen.
Denn entgegen der EU-Verordnung, welche 800 Watt als Maximalleistung nennt, gilt in Deutschland durch die VDE-Verordnung 600 Watt als Bagatellgrenze.
In deutschen Haushalten werden normalerweise Sicherungen eingesetzt, die Ströme von 16 Ampere zulassen - damit wird der Betrieb von maximal 3.680 Watt Leistungsabnahme abgesichert (230 Volt * 16 Ampere).
Bei einem Balkonkraftwerk können nun weitere 600 Watt Leistungsabnahme dazu kommen, da es nicht durch den Sicherungsautomaten begrenzt wird, sondern direkt ins Hausnetz einspeist.
Sollten also im unwahrscheinlichen Fall 4.280 Watt Leistungsabnehmer eingeschaltet sein, würden 18,6 Ampere (4.280 Watt / 230 Volt) im Hausnetz fließen, ohne dass die Sicherung greift. Für moderne, normkonforme Elektroinstallationen ist das nicht ausreichend, um einen Kabelbrand zu verursachen.
Lediglich bei einer veralteten Elektroinstallation sollte die Absicherung auf 13 Ampere reduziert werden – bei maximaler Einspeisung des Balkonkraftwerks würden 13+2,6 =15,6 Ampere im Hausnetz fließen, was die Elektroleitungen bedenkenlos aushalten.
Der VDE hat in seiner Norm VDE-AR-N 4105: 2017-07 festgelegt, dass eine Elektrofachkraft die tatsächliche Leitungsbelastung prüfen und die elektrische Installation eines Balkonkraftwerks vornehmen soll. Dies ist aber lediglich für ältere Elektroinstallationen absolut notwendig und eine eigene Montage bei modernen Immobilien eher unbedenklich.
Welche Mitteilungspflicht gilt für Selbstversorger mit Mini-Solaranlage?
Früher mussten alle Anlagenbetreiber im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht regelmäßig Angaben zur Leistung ihrer Anlagen nachkommen.
Theoretisch sind also auch Betreiber einer Mini-Solaranlage zur EEG-Datenerhebung ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur verpflichtet.
In der Praxis verzichtet die Bundesnetzagentur aber drauf, sofern das Balkonkraftwerk mit seiner Maximalleistung unter 1 Kilowatt bleibt und der Strom zum Eigenverbrauch genutzt wird.
Da ein Balkonkraftwerk in der Praxis aufgrund Sicherheitsrichtlinien in der Regel auf 600 Watt begrenzt ist, erreichen die Balkonkraftwerke die Maximalleistung von 1 Kilowatt gewöhnlich nicht.
Welche Mitteilungspflicht gilt bei Volleinspeisung?
Wenn der Betreiber einer größeren Solaranlage sich dazu entschließt, seinen erzeugten Strom nicht selbst zu verbrauchen, sondern ihn zum Zwecke einer EEG-Vergütung komplett ins Netz einzuspeisen, dann weckt er das Interesse des Finanzamts und muss umfangreiche Zahlungs- und Mitteilungspflichten einhalten.
Ignoriert er die Meldepflicht, droht ihm laut Verbraucherzentrale die Streichung seiner Vergütung oder sogar eine Strafe in Form von Bußgeld nach EnWG (§95).
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