Warum installieren Mieter Überwachungskameras in Mietwohnungen?
Es gibt verschiedene Gründe, warum Mieter Überwachungskameras in ihren Wohnungen installieren möchten. Mögliche Motive können folgend sein:
1. Die Sorge um Haustiere: Wenn Haustierbesitzer nicht in der Wohnung anwesend sind, sorgen sich viele von ihnen um die Sicherheit der Vierbeiner und auch um die Sicherheit der Wohnung. Unbeaufsichtigt bringen sich Haustiere manchmal in Situationen, die entweder ihnen selbst schaden, oder aber die Möbel in Mitleidenschaft ziehen. Mit einer Überwachungskamera kann man jederzeit überprüfen, ob es den Schützlingen gut geht und ob in der Wohnung alles rund läuft.
2. Diebstahlschutz: Mietwohnungen in Mehrparteienhäusern sind vor Einbruch nicht gefeit. Mieter, die in der Vergangenheit bereits Opfer von Diebstahl wurden, entscheiden sich häufig für eine Überwachungskamera, um dieses Risiko in Zukunft zu minimieren, oder im Ernstfall zumindest Beweise vorlegen zu können.
3. Privatsphäre innerhalb einer WG: Üblicherweise betreten die Mitbewohner einer Wohngemeinschaft nicht die privaten Zimmer der anderen. Sollte dies dennoch schon einmal vorgekommen sein, kann eine Überwachungskamera helfen, solche Vorfälle zu dokumentieren und in der Zukunft zu verhindern.
Auch wenn diese Beispiele zeigen, dass Überwachungskameras vorbeugend gegen unerwünschte Situationen und Ängste wirken, bleibt die Frage offen: Sind Kameras in der Mietwohnung rechtlich erlaubt?
Dürfen Mieter Überwachungskameras anbringen?
Die einfache Antwort lautet: Ja. Es ist grundsätzlich gesetzlich erlaubt, in der Mietwohnung eine Überwachungskamera zu installieren. Jedoch gibt es bestimmte Einschränkungen, die wir hier erläutern möchten.
Wie auch bei Eigenheimbesitzern dürfen Mieter nur ihren privaten Wohnraum oder Balkon überwachen. Öffentliche Bereiche, Nachbarwohnungen (oder in Wohngemeinschaften der Gemeinschaftsbereich) dürfen nur mit Zustimmung überwacht werden.
Was sagt das Gesetz?
Die Installation von Überwachungskameras in Mietwohnungen unterliegt den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wie folgt beschrieben:
„Für nichtöffentliche Stellen (Anm. die private Mietwohnung) gilt dieses Gesetz […] es sei denn, die Verarbeitung durch natürliche Personen erfolgt zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.“
Weiter heißt es in § 24 Absatz 1 des BDSG, dass „Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten erhoben wurden, durch nichtöffentliche Stellen ist zulässig, wenn, [...], sie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich ist...“
Wie oben beschrieben, (Video)-Daten vom Mieter für private und zivilrechtliche Zwecke (z.B. Diebstahl verhindern) gesammelt werden dürfen. Das bedeutet, dass ein Mieter eine Überwachungskamera in der eigenen Wohnung anbringen darf.
Da man in öffentlichen Bereichen, wie Stiegenhäusern oder auf der Straße keine Möglichkeit hat, die Einwilligung der Passanten einzuholen, ist eine Überwachung dieser Bereiche somit unzulässig.
Die Installation von persönlicher Überwachung in öffentlichen Bereichen ist grundsätzlich untersagt. Das BDSG definiert strenge und umfassende Bedingungen für die Erfassung von persönlichen Informationen im öffentlichen Raum, weil sie die persönliche Privatsphäre der Bürger betrifft. Bürger haben das Recht auf Selbstbestimmung über ihre eigenen Daten. Wenn ohne Zustimmung der betroffenen Personen Überwachungskameras in öffentlichen Bereichen installiert werden, können sie verlangen, die Kameras zu entfernen und die Aufnahmen zu löschen. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, wird die Installation von Kameras in öffentlichen Bereichen nicht empfohlen.
Sind Überwachungskameras an diesen häufigen Installationsorten erlaubt?
Ort | Erlaubt | Unerlaubt | Umstritten |
In der Wohnung | X |
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Im privaten Garten | X |
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Am Hauseingang | (X) |
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An der Haustür | X |
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Im Treppenhaus |
| X |
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Im Wohnungsflur (WG) |
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| X |
Jene Räume, die dem Mieter zugeordnet sind, dürfen von ihm oder ihr auch überwacht werden. Das umfasst die Wohnung, den eigenen Garten und den Hauseingang. Beim Hauseingang ist anzumerken, dass die Überwachung hier nur mit Video-Türklingel gestattet ist.
Im Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern hingegen ist die Überwachung nicht gestattet, weil dieser Bereich als öffentlich gilt.
Vorsicht ist bei Wohngemeinschaften geboten: Auch wenn der Wohnungsflur in anderen Wohnungen als Privatbereich gilt, so wird er doch in Wohngemeinschaften von mehreren Personen benutzt. Solange keine explizite Zustimmung der Mitbewohner zur Überwachung vorliegt, ist eine Überwachungskamera im gemeinsamen Wohnungsflur nicht gestattet. Im Flur eines Einzelapartments ist das selbstverständlich etwas anderes, und – wie in den restlichen Privatbereichen – gar kein Problem.
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Tipps für Mieter bei der Installation von Überwachungskameras
Damit bei der Installation von Überwachungskameras alles glatt läuft, sollten Sie diese Punkte beachten:
1. Kommunikation mit dem Vermieter: Wenn für die Installation der Überwachungskamera bauliche Veränderungen notwendig sind, wie zum Beispiel das Bohren von Löchern, empfehlen wir den Vermieter zu informieren. So können Sie späteren Streitigkeiten vorbeugen.
2. Kameras richtig platzieren: Stellen Sie sicher, dass die Kamera ausschließlich den privaten Bereich aufnimmt, und keine Gemeinschaftsflächen oder Nachbargrundstücke zu sehen sind. Falls sich Ihre gewählte Kamera schwenken lässt, testen Sie vorab welche Position die richtige ist, und vergewissern Sie sich, dass die gewünschte Position fixiert ist und nicht verrutschen kann (beispielsweise durch Wind).
3. Datenspeicherung beachten: Laut Datenschutzgrundverordnung der EU sollten Videoaufnahmen nur so lange gespeichert werden, wie sie tatsächlich benötigt werden, und nicht länger. Unser Tipp ist daher, die Daten automatisch zu löschen nach einem bestimmten Zeitraum. Die automatische Löschung nimmt Ihnen eine Aufgabe ab und spart somit nicht nur Ihre Zeit, sondern auch Speicherplatz auf Ihren Geräten.
4. Hinweisschilder aufstellen: Wenn Dritte, wie Handwerker oder Putzkräfte die Wohnung regelmäßig betreten, empfiehlt es sich, deren Einwilligung einzuholen.
Zusätzliches Thema: Dürfen Vermieter Überwachungskameras anbringen?
Oft taucht die Frage auf, ob der Vermieter in seiner vermieteten Eigentumswohnung eine Kamera anbringen darf. Dies ist gesetzlich nicht zulässig.
Der Mieter hat grundsätzlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das ist nicht nur im Bundesdatenschutzgesetz verankert, sondern auch im Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 1, wo es heißt: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,…“ Das bedeutet, dass der Vermieter ohne Zustimmung der mietenden Personen keine Überwachungskameras installieren darf, weder in der Wohnung noch im Treppenhaus oder Eingangsbereich.
Ein Zuwiderhandeln hätte für den Vermieter ernsthafte rechtliche Konsequenzen, weshalb sich Mieter in den meisten Fällen keine Sorgen über eine unrechtmäßige Überwachung durch den Vermieter machen.
Wenn der Vermieter einen Bereich, wie zum Beispiel das Treppenhaus, überwachen möchte, müssen alle Mietparteien vorab schriftlich informiert, und deren Zustimmung eingeholt werden.
Häufig gestellte Fragen
Vermieter/ Mitbewohner hat unerlaubte Überwachungsgeräte angebracht, was tun?
Wir empfehlen, zuerst das Gespräch mit dem Vermieter oder den Mitbewohnern zu suchen. Oft lassen sich Missverständnisse direkt klären. Sollte im gemeinsamen Gespräch keine Lösung gefunden werden können, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Sie haben gemäß § 58 BDSG ein Recht auf die Entfernung der Überwachungskameras und die Löschung Ihrer Daten.
Mein Nachbar hat eine Überwachungskamera installiert, was tun?
Zunächst sollten Sie in Erfahrung bringen, ob Ihr Nachbar lediglich das eigene Grundstück überwacht (was sein gutes Recht ist), oder ob auch Bereiche darüber hinaus aufgenommen werden. Wenn es in der Vergangenheit schon öfter zu Einbrüchen kam, hat Ihr Nachbar mit einem solchen Ausnahmefall sogar das Recht, gemeinsam genutzte Wege abseits seines Grundstückes zu filmen.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Nachbar die Kamera nicht korrekt installiert hat, verschafft in den meisten Fällen ein Gespräch Klarheit. Falls dies keine Möglichkeit ist, können Sie sich an die Behörde Ihres Bundeslandes wenden, beispielsweise das Landesamt für Datenschutzaufsicht.
Wann muss man auf Videoüberwachung hinweisen?
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich in Ihren privaten Bereichen nur vertraute Personen aufhalten, die von Ihnen über die vorhandenen Überwachungskameras informiert werden. Wer absolut sicher gehen möchte, dass jede Person, die die Wohnung betritt, informiert ist, kann ein Hinweisschild anbringen.
Fazit
Eine Überwachungskamera in der Mietwohnung zu installieren, ist in den meisten Fällen kein Problem, jedoch kommen einige datenschutzrechtliche Auflagen zur Geltung. Daher sollte man vorab genau prüfen, ob man sich mit seinem Vorhaben im rechtlichen Rahmen bewegt. Wenn Sie diesen Artikel gelesen haben, sind Sie bestens über Ihre Rechte und Pflichten bei der Überwachung Ihrer Mietwohnung informiert.
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