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So sind Sie im Diebstahlfall richtig versichert Fahrrad gegen Diebstahl versichern – lohnt sich das?

Rund 160.000 versicherte Fahrräder wurden laut einer Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft letztes Jahr von Dieben gestohlen. In Berlin verschwindet alle 17 Minuten ein Fahrrad. Die Aufklärungsquote ist gering und die Diebe richten ihren Fokus immer mehr auf besonders hochwertige Fahrräder und E-Bikes. Lohnt es sich, eine Versicherung gegen den Diebstahl des Fahrrades abzuschließen? Wir klären auf.

Wird das Fahrrad aus einem geschlossenen Raum entwendet, greift die Hausratsversicherung. Die meisten Räder werden aber auf der Straße gestohlen

Fahrräder in Deutschland immer hochwertiger und teurer!

Nach Zahlen des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV) stieg der durchschnittliche Kaufpreis für Fahrräder stark an. Wurden 2010 durchschnittlich noch 460 Euro für ein neues Fahrrad ausgegeben, stieg der Verkaufspreis seither um 64 Prozent an. 2018 lag der Durchschnittspreis, den die Deutschen für ein Fahrrad ausgaben bei 756 Euro. Grund dafür ist die wachsende Anzahl an E-Bikes. Von 4,18 Millionen verkauften Bikes waren im Jahr 2018 980.000 Elektro-Räder. Ein gefundenes Fressen für Fahrraddiebe, lässt sich doch so in Minutenschnelle richtig Geld mit der „Mitnahme“ eines hochwertigen E-Bikes verdienen.

Fahrrad geklaut – was erstattet die Hausratsversicherung?

Ein Fahrrad ist Bestandteil des Hausrates. Schäden durch Brände, Blitzschlag, Hagel, Sturm und Einbruch-Diebstahl sind durch die Hausratsversicherung abgedeckt. Ebenso Einbruch-Diebstahl, was bedeutet: Entwenden Diebe ein Fahrrad aus verschlossenen Räumen oder Wohnungen, springt die Hausratsversicherung ein. Wer sein Fahrrad also immer in geschlossenen Räumen, wie der Wohnung oder einem abschließbaren Fahrradkeller auf der Arbeit abstellt, kommt in der Regel mit der normalen Hausratsversicherung aus.

Leider werden die meisten Fahrräder auf der Straße geklaut. Hier greift die Hausratsversicherung nicht mehr. Wer sein Fahrrad öfters auf der Straße oder im Hof abstellt, sollte die normale Hausratsversicherung deshalb um eine Fahrradklausel erweitern. Diese ist dann Bestandteil der Hausratsversicherung und versichert den Fahrrad-Diebstahl auch auf offener Straße. Voraussetzung für eine Kostenerstattung im Diebstahlfall ist jedoch, dass das Fahrrad auf offener Straße mit einem geeigneten Schloss wie dem ABUS GRANIT XPLUS 540 gegen Diebstahl gesichert war.

In der Regel ersetzt die Hausratsversicherung bei einem Diebstahl den Wiederbeschaffungswert des Fahrrades. Allerdings wird als Höchstentschädigung ein Prozentsatz des gesamten versicherten Haushaltes festgelegt. Meist liegt dieser zwischen 1 und 5 Prozent. Speziell für Besitzer sehr hochwertiger Fahrräder und E-Bikes kann es sich deshalb lohnen, eine eigene Fahrradversicherung abzuschließen.

Für diese Menschen lohnt sich eine eigene Fahrradversicherung

Fahrradfahrer, die keine Hausratsversicherung haben oder abschließen wollen, ist eine separate Fahrradversicherung sinnvoll. Der Radbesitzer kann dabei zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung wählen. Unsere Empfehlung ist hier klar die Vollkasko-Variante. Denn meist unterscheiden sich die Preise von Teil- und Vollkaskoversicherung nur um wenige Euro.

Die Höhe der Prämien hängen meist sehr von der Laufzeit des Vertrages ab. So liegt die Prämie bei einem Einjahresvertrag deutlich über der Prämie, die bei einem Mehrjahresvertrag fällig wird. Meist laufen Mehrjahresverträge über drei oder fünf Jahre. Wer sich ein neues E-Bike anschafft und es mit einem Jahresvertrag versichern möchte, sollte etwa 10 Prozent des Kaufpreises als Versicherungsprämie einkalkulieren. Dafür bietet eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung umfassenden Schutz bei

  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Unfallschäden
  • Sturzschäden
  • Diebstahl einzelner Fahrradteile

Wer ein E-Bike versichert, hat mit der Vollkasko-Versicherung zusätzlich Schutz bei Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden.

Spezielle Fahrradversicherungen decken auch Schäden durch Vandalismus ab

Nicht für alle Fahrräder lohnt sich die Versicherung

Wer ein älteres Fahrrad besitzt, kann Schwierigkeiten haben, einen Versicherer zu finden. Der Grund liegt auf der Hand: Auch Fahrräder unterliegen mit der Nutzungszeit einem Wertverlust. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von Gebrauchsspuren bis hin zum pfleglichen Umgang mit dem Bike. Ein neues Fahrrad wird in der Regel vom Besitzer pfleglicher behandelt, als eines, das schon einige tausend Kilometer auf dem Tacho hat. Ist das Fahrrad mehrere Jahre alt, sollte sich der Eigentümer die Frage stellen, ob eine eigene Fahrradversicherung überhaupt noch sinnvoll ist. Ist das Fahrrad bereits über mehrere Jahre in Gebrauch, erstatten die Versicherer im Schadensfall oft nur einen Teil des Anschaffungspreises.

Wie lange lohnt sich eine Fahrrad-Versicherung?

Endet der Vertrag der Fahrradversicherung nach drei oder fünf Jahren, erübrigt sich meist die Frage nach einer Kündigung. Wer allerdings einen Vertrag hat, der sich automatisch verlängert, sollte sich nach einigen Jahren Gedanken darüber machen, ob sich die separate Fahrradversicherung noch lohnt, oder ob ab einem gewissen Punkt (Wertverlust) nicht auch die Hausratsversicherung mit Fahrradklausel sinnvoller ist.

Was passiert, wenn das Fahrrad doppelt versichert ist?

Wer zusätzlich zur Fahrradversicherung eine Hausratsversicherung besitzt, kann einen Schaden bei beiden Versicherern melden und abwickeln lassen. Wer jedoch denkt, dass er doppelten Schadenersatz erhält, irrt. In den Geschäftsbedingungen ist eindeutig geregelt, welche Versicherung für den Schadensfall zuständig ist. Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsumfang offenlegen. Tut er dies nicht, kann das dazu führen, dass sein Leistungsanspruch verfällt.

Fahrrad richtig versichern - was im Schadensfall zu tun ist

Im Falle eines Diebstahls ist das nicht immer ganz einfach. Der Betroffene muss den Schaden beweisen und zur Aufklärung des Falls beitragen. Er sollte sich in jedem Fall gut merken, wo das Rad abgestellt war und darauf geachtet haben, dass das Rad mit einem sicheren Schloss gut an einem festen Gegenstand angeschlossen war. Wurde das Fahrrad durch Vandalismus zerstört, muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass andere Personen das Fahrrad mutwillig demoliert haben.

Auf der anderen Seite genügt es für den Versicherer nicht, die Darstellungen des Versicherungsnehmers anzuzweifeln. Er muss die Darstellungen des Versicherungsnehmers vollständig widerlegen, sollte er die Zahlung verweigern wollen.

Einfacher sind Schäden, die durch Sturm oder Hagel entstehen. Hier genügt als Nachweis meist eine Auskunft des Wetterdienstes. Auch ein Brand ist einfach zu beweisen, da dieser eindeutige Spuren am Fahrrad hinterlässt.

Grundsätzlich gilt: Schäden sollten Fahrradbesitzer immer so früh wie möglich melden und  die Fragen der Versicherung so konkret wie möglich beantworten. In manchen Fällen sind die Geschädigten auch zu einer Anzeige bei der Polizei verpflichtet. In welchen Fällen die Anzeigepflicht besteht, kann in den Versicherungsbedingungen eingesehen werden.

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homeandsmart Autor Sebastian Greis

Smart Home-Experte mit einem Auge für Details. Ehemaliger Modellbau-Fachredakteur, der jetzt für home&smart untersucht, wie alltagstauglich smarte Haushalts- und Elektrogeräte wirklich sind. Bewertet, testet und vergleicht Smart Home-Geräte wie Kühlschränke, Grills oder Steckdosen und erklärt.

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