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Welche Art von Stromzähler braucht mein Balkonkraftwerk? Balkonkraftwerk Zähler: Welcher ist der Richtige?

Bei der Erzeugung von Ökostrom durch Solarpanele an Balkongeländern oder auf Terrassen- und Garagendächern, stellt sich schnell die Frage der Abrechnung. Schließlich will kein Nutzer zu viel Stromkosten bezahlen. Doch welcher Zähler ist der richtige und ist immer ein Wechsel erforderlich, oder gibt es auch Ausnahmen? Wir haben alle Antworten zur Wahl des richtigen Stromzählers.

Wir erklären, wann ein Stromzähler Wechsel nötig ist und wann nicht

Das Wichtigste zu Balkonkraftwerk Zählern in Kürze

Zum Betrieb einer Min-PV Anlage, sei es als Balkonkraftwerk auf dem Garagendach oder der Terrasse, muss nicht automatisch jeder bereits vorhandene Zähler ausgetauscht werden. Oft ist dies nur bei alten Zählern ohne Rücklaufsperre erforderlich. Wir zeigen, wie man diese erkennt und wo sonst noch ein Zählerwechsel Sinn ergibt.

Welche Grundvoraussetzungen muss ein Zähler erfüllen?

Um Zuhause ein Balkonkraftwerk in Betrieb nehmen zu können, sollten Interessierte vorher folgende drei Voraussetzungen prüfen:

Rücklaufsperre: Mit ihr wird verhindert, dass der Zähler beim Einspeisen von Solarstrom rückwärtsläuft und so die korrekte Abrechnung verfälscht. Die Nutzung einer Rücklaufsperre ist für alle Mini PV Anlagen deshalb verpflichtend. Hinweis: Während digitale Zähler fast alle bereits eine Rücklaufsperre ab Werk mitbringen, fehlt diese bei 80 Prozent der alten mechanischen Zähler!

Drehstromzähler: Der in vielen alten Haushalten noch verbaute Wechselstromzähler mit nur einer statt drei Phasen ist für ein Balkonkraftwerk nicht leistungsstark genug, weshalb ein Drehstromzähler wichtig ist.

Saldierender Zähler: Hierbei wird der Stromverbrauch als Summe der Verbräuche aller 3 einzelnen Phasen angezeigt. Man sieht also nicht, wie viele Verbräuche oder gar Stromerträge auf einer einzelnen Phase anfallen. Nutzer können demnach auch nicht von außen erkennen, ob ein Zähler saldierend ist.

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Welche Stromzähler-Typen gibt es?

Grundsätzlich gibt es zwei Zählertypen: Zum einen die digitalen und zum anderen die mechanischen Stromzähler. Die mechanische Variante wird auch Ferraris-Zähler genannt und nochmals in Wechsel- und Drehstromzähler unterteilt.

Welche Unterschiede diese drei Arten an Stromzählern aufweisen und woran man sie erkennt, zeigt unser Vergleich der wichtigsten Geräteeigenschaften. Dort haben wir außerdem vermerkt, wo welcher Zählertyp am häufigsten zu finden ist.

 

Mechanischer
Wechselzähler

Mechanischer
Drehstromzähler

Digitaler Stromzähler

Optische Merkmale

Bewegliche Zahlen auf einer horizontalen Drehscheibe

Bewegliche Zahlen auf einer horizontalen Drehscheibe

LCD-Display statt Drehscheibe

Phasen-Anzahl*

1

3

1 oder 3 wählbar

Vorkommen

Sehr weit verbreitet in alten Wohnungen

Sehr weit verbreitet in alten Häusern

Bisher nur selten zu finden, jedoch ab 2032 in Deutschland Pflicht

Besonderheiten

Günstige Lösung

Teurer, aber auch belastbarer als ein Wechselzähler

Teilweise in Verbindung mit einem Gateway auch smart per App nutzbar

*Hinweis: Mit dem Begriff „Phase“ ist in diesem Zusammenhang der stromführender Leiter gemeint.

Mit welchem Stromzähler kann ich mein Balkonkraftwerk betreiben?

Steht fest welcher Stromzähler Typ im eigenen Zuhause verbaut wurde, gilt es vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks zu prüfen, ob ein Wechsel erforderlich ist.

Diese Zähler eignen sich für den Betrieb von Balkonkraftwerken:

  • Analoge Zähler mit Rücklaufschutz (Symbol findet sich am Zähler)
  • Digitale Stromzähler (Zweirichtungszähler oder Zähler mit Rücklaufsperre)
  • Smart Meter

Grundsätzlich müssen dabei alle mechanischen Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre sowie alle einphasigen Wechselstromzähler gegen ein neues Modell ausgetauscht werden.

Wichtig: Es gibt Ausnahmefälle, bei denen auch alte Ferraris Stromzähler bereits über eine Rücklaufsperre verfügen oder digitale Zähler, die nicht rücklaufgeschützt sind. Die Rücklaufsperre erkennt man anhand des auf folgendem Bild rot markierten kleinen Symbol, welches sich am Stromzähler befindet.

Erkennbar ist der Rücklaufschutz an dem von uns markierten Symbol

Wie erkenne ich einen ungeeigneten, alten Ferraris-Zähler?

Mechanische Stromzähler weisen immer eine Zählscheibe auf, die sich hinter einem Sichtfenster in waagrechter Position dreht. Alte Ferraris-Zähler sind dabei meist in einen schwarzen Kasten integriert, wie auf dem folgenden Bild zu sehen.

Hier wäre ein Zählerwechsel für den Betrieb einer Mini PV Anlage erforderlich

Zusammenfassend lässt sich sagen: Alle, die einen schwarzen Stromzähler mit drehbaren Zahlen und Sichtfenster haben, sollten einen Austausch einplanen.

Wer dagegen einen grauen Zähler mit einem digitalen Display hat, verfügt in der Regel über eine moderne Messeinrichtung mit einem für Balkonkraftwerk kompatiblen Zähler. Hier sollte trotzdem geprüft werden, ob der Zähler über eine Rücklaufsperre verfügt.

Neuere Zähler sind an ihrem grauen Schaltkasten erkennbar

Tipp: Wird eine Balkonsolaranlage beim Netzbetreiber angemeldet, prüft dieser automatisch, ob ein Zählerwechsel erforderlich ist oder nicht. Die Anmeldung ist dabei kostenlos und kann z. B. auch von dem Handwerker durchgeführt werden, der die Mini PV Anlage installiert.

Welcher Zählertyp ist empfehlenswert?

Gemäß der aktuellen VDE-Normen und den Forderungen der meisten Netzbetreiber empfehlen wir den Einbau eines Zweirichtungszählers, obwohl rücklaufgeschützte Zähler zur Vermeidung steuerlicher Probleme in der Regel ausreichen würden.

In der Praxis werden übrigens ohnehin meist standardmäßig moderne Messeinrichtungen verbaut. Denn die Netzbetreiber wissen, dass sie ab 2032 dazu verpflichtet sind und ersparen sich so einen erneuten Wechsel in naher Zukunft. Expertentipp: Bestehen Sie auf den Einbau eines saldierenden Zählers.

Wie gehe ich vor, wenn der Zähler gewechselt werden muss?

Um einen Zählerwechsel vornehmen zu lassen, sollten Neubesitzer einer Balkon Solaranlage bzw. Mini-Photovoltaikanlage ihren Netzbetreiber kontaktieren.

Zählerwechsel im Rahmen eines Turnuswechsels sind dabei in der Regel kostenlos. Wer also weiß, dass sein Zähler ohnehin bald ausgetauscht werden muss, kann Geld sparen, wenn er den Kauf seines Balkonkraftwerks noch etwas hinauszögert.

Denn bei der eigenständigen Beauftragung eines Zählerwechsels für den Anschluss einer neuen Anlage, trägt erstmal der Kunde die Kosten. Nur wenige Netzbetreiber sind hier kulant und kümmern sich kostenlos darum.

Wichtig: Vorsicht ist vor allem bei alten schwarzen Zählern mit schwarzer Grundplatte geboten. Da hier der Netzbetreiber häufig eine Modernisierung des Zählplatzes fordert, weil dieser nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Stimmt ein Mini-Photovoltaikanlagen Besitzer dem zu, muss er auch die Kosten für die Modernisierung übernehmen!

Tipp: Mieter sollten sich unbedingt mit ihrem Vermieter absprechen und das Vorgehen für den Wechsel klären. Schließlich ist dieser unter Umständen dafür zuständig die Kosten für eine Modernisierung des Zählplatzes zu tragen.

Was kostet ein Zählerwechsel?

Neue Stromzähler für ein Haus kosten etwa 40 bis 100 Euro – digitale Zähler bzw. Smart Meter unter Umständen auch mehrere hundert Euro.

Der anschließende Einbau eines neuen Stromzählers erfolgt durch den Messstellenbetreiber, der daraufhin die jährliche Zählergebühr erhöhen darf. Bei einem digitalen Zähler allerdings höchstens um 20 Euro, bei einem Smart Meter um 40 Euro. (Stand: 03/2022)

Ist eine komplette Modernisierung des Zählerplatzes erforderlich, können bis zu 1.000 Euro an Kosten anfallen. Für einen solchen Wechsel bzw. starken Umbau des Zählerschranks müssen private Auftraggeber selbst aufkommen, sofern er außerhalb des turnusgemäßen Zählerwechsels beauftragt wird.

Wie finde ich meinen Strom-Netzbetreiber heraus?

Alle, die sich unsicher sind, welcher Netzbetreiber für ihren Zähler zuständig ist, können dessen Namen direkt auf ihrem Zähler einsehen.

Direkt am Gehäuse des Zählers sind alle wichtigen Informationen zu finden

Ist es strafbar, ein Balkonkraftwerk mit Zähler ohne Rücklaufsperre zu betreiben?

Sofern die Netzrückspeisung eines steckbaren Solar-Gerätes die Messtoleranz des Stromzählers nicht überschreitet, liegt keine Straftat vor. Konkret bedeutet dies: Die Netzrückspeisung muss geringer als 4 Prozent des Jahresstrombezugs sein.

Abgesehen davon kann ein Rücklauf des Zählers theoretisch verschiedene Straftatbestände erfüllen und sollte deshalb dennoch besser vermieden werden, auch wenn ein Nachweis des Zählerrücklaufs in der Regel kaum möglich sein dürfte.

Wozu braucht man die Rücklaufsperre?

Käufer die sich ein Balkonkraftwerk installieren lassen, benötigen einen Zähler mit Rücklaufsperre, um eine Rückwärtsdrehung ihres Stromzählers zu vermeiden und so nicht in den Verdacht der strafbaren, technischen Manipulation zu geraten.

Zweirichtungszähler sind hingegen für diejenigen sinnvoll, die ihren ins Netz rückgespeisten Solarstrom messen wollen, um eine EEG-Zahlung zu erhalten.

Bei Balkonkraftwerken würde die EEG-Zahlung allerdings in der Regel so gering ausfallen, dass sich der administrative Aufwand nicht lohnt, vor allem da man bei der Anmeldung u. U. rechtlich als Gewerbebetrieb gilt und steuerpflichtig wird.

Wichtig: Betreiber eine Mini-Solaranlage sollten ihrem Netzbetreiber formlos schriftlich mitteilen, dass sie auf die EEG-Zahlung verzichten.

Ansonsten könnte es passieren, dass der Netzbetreiber Ihnen automatisch eine Zahlung sendet, weil er grundsätzlich jede Solaranlage gemäß der EEG-Umlage „zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz“ entsprechend vergüten muss.

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homeandsmart Redaktion Mariella Wendel

Sammelte schon im Studium Erfahrungen mit innovativen Ambient Assisted Living Geräten und bloggte viele Jahre darüber. Mariella Wendel gehört von Anfang an zum home&smart-Redaktionsteam und testete die Echo Lautsprecher bereits vor der Markteinführung in Deutschland. Außerdem verfasste sie 2017 die erste umfassende Übersicht Alexa kompatibler Geräte. Heute zählen auch intelligente Haushalts-Gadgets und fernsteuerbare Gartengeräte zu ihren Lieblingsthemen.

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