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Das sollten Balkonkraftwerk Besitzer bei der Einspeisung beachten Balkonkraftwerk Einspeisung: Rechte, Pflichten und Strafen

Eine Mini-Solaranlage findet selbst an Terrassen- und Balkongeländern oder auf einer Garage Platz und produziert dabei umweltfreundlichen Ökostrom. Doch was passiert mit Überschüssen? Wir klären alle Fragen zur Balkonkraftwerk Einspeisung und zeigen, wo Fallstricke für Einsteiger bestehen.

Selbst umweltfreundliche Energie zu erzeugen, liegt voll im Trend

Kann man in die Steckdose einspeisen?

Wenn bereits ein moderner Zähler mit Rücklaufsperre vorhanden ist, lassen sich alle uns bekannten Balkonkraftwerke besonders nutzerfreundlich über einen Schuko-Stecker einfach an eine gängige Steckdose anschließen, um so den erzeugten Strom ins Hausnetz einzuspeisen.

Handlungsbedarf besteht nur bei Ferraris-Zählern ohne Rücklaufsperre oder einphasigen Wechselstromzählern, die einen Wechsel des Balkonkraftwerk Stromzählers zwingend erforderlich machen.

Tipp: Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann statt auf einen Schuko-Stecker auf einen speziellen Wielandstecker für Balkonkraftwerke zurückgreifen, der noch höhere Schutz-Standards erfüllt.

Wie speist ein Balkonkraftwerk ein?

Nachdem die Photovoltaik-Module eines Balkonkraftwerkes Sonnenenergie in Strom umgewandelt haben, wird dieser zuerst an den im Lieferumfang enthaltenen Wechselrichter geleitet. Seine Aufgabe besteht darin die Leistung auf die maximal in Deutschland erlaubte Strommenge pro Wohnung bzw. Zähler zu drosseln und den Strom anschließend über ein Kabel ins Hausnetz einzuspeisen.

Wie viel Strom darf ich mit einem Balkonkraftwerk einspeisen?

In Deutschland dürfen höchstens bis zu 600 Watt mit einer Mini-PV-Anlage ins Netz eingespeist werden. Dabei gilt die Leistung des Wechselrichters als maßgeblich, die verwendeten Module können hingegen auch eine etwas höhere Leistung erbringen. So ist es z. B. möglich zwei Panele mit je 320 Watt für eine optimale Lichtausbeute einzusetzen.

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Was passiert, wenn ich mehr als 600 Watt einspeise?

Sofern eine Mini-Solaranlage die maximal erlaubte Einspeiseleistung von 600 Watt überschreitet, sehen sich ihre Besitzer bei der Balkonkraftwerk Anmeldung mit diversen formalen Herausforderungen konfrontiert, weil sie damit nicht mehr unter die Bagatellgrenze fällt.

Wir empfehlen deshalb lieber den erzeugten Strom direkt zu verbrauchen oder als Alternative ein Balkonkraftwerk mit Speicher zu kaufen.

Ist Nulleinspeisung erlaubt?

Wenn große Solaranlagen allen selbst produzierten Strom ausschließlich speichern oder dem Hausnetz zur Verfügung stellen, statt ihn ins öffentliche Netz abzugeben, spricht man von Nulleinspeisung. Doch nicht jeder Netzbetreiber genehmigt diese.

Wichtig: Falls die Erlaubnis zur Nulleinspeisung erteilt wird, muss normalerweise zusätzlich ein Zweirichtungszähler verbaut werden, der die Einspeisung ins öffentliche Netz registriert. 

Für Balkonkraftwerke ist die Nulleinspeisung allerdings nicht relevant, weil ihr vergleichsweise geringer Ertrag in der Regel direkt vor Ort verbraucht wird und gar kein Überschuss entsteht, der ins öffentliche Netz abgegeben werden könnte.

Gibt es eine Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke?

Wenn Balkonkraftwerk Besitzer ihren Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einspeisen, haben sie theoretisch Anspruch auf eine Einspeisevergütung. Diese beträgt 2023 für Strom aus einem Balkonkraftwerk allerdings nur 8,2 Cent pro Kilowattstunde, liegt also weit unter dem normalen Strompreis.

Außerdem sind bei der Inanspruchnahme der Vergütung bürokratische und technische Pflichten zu beachten, die vergleichsweise viel Aufwand bedeuten.  Daher kann es sinnvoll sein, auf die Vergütung zu verzichten und den Strom selbst zu verbrauchen bzw. Überschüsse zu "verschenken".

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und die Einspeisevergütung trotzdem beanspruchen möchte, muss dies dem Netzbetreiber mitteilen. Denn anschließend wird ihm ein Stromzähler installiert, der die eingespeiste Strommenge misst. Die Kosten hierfür betragen meist über 100 Euro. Dazu kommen nochmals 20 Euro Messstellengebühr pro Jahr. 

Bei einer Stecker-Solaranlage mit mehr als 1 Kilowatt Leistung kann auch ein intelligentes Messsystem eingebaut werden, wobei Kosten in Höhe von bis zu 60 Euro pro Jahr entstehen. 

Nicht zuletzt müssen Photovoltaikanlagenbetreiber für eine Vergütung bis Ende Februar des Folgejahres dem Netzbetreiber mitteilen, wie viel Strom Sie im Vorjahr eingespeist haben.

Tipp: Wer wissen will, wie viel Energie seine Mini-PV-Anlage zuhause produziert, kann die Einspeisung des Balkonkraftwerks messen. So lässt sich der Strombedarf z. B. über eine Funksteckdose mit Verbrauchsmessung prüfen. Passende Outdoor-Modelle von brennenstuhl oder TP-Link gibt es bereits ab etwa 15 Euro. (Stand: 08/2022)

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homeandsmart Redaktion Mariella Wendel

Sammelte schon im Studium Erfahrungen mit innovativen Ambient Assisted Living Geräten und bloggte viele Jahre darüber. Mariella Wendel gehört von Anfang an zum home&smart-Redaktionsteam und testete die Echo Lautsprecher bereits vor der Markteinführung in Deutschland. Außerdem verfasste sie 2017 die erste umfassende Übersicht Alexa kompatibler Geräte. Heute zählen auch intelligente Haushalts-Gadgets und fernsteuerbare Gartengeräte zu ihren Lieblingsthemen.

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