Mieter Rechte bei der Installation eines Balkonkraftwerks Balkonkraftwerk für Mieter: Was dürfen Vermieter und was nicht?

Angesichts drastisch steigender Energiepreise denken immer mehr Menschen über den Kauf einer Solaranlage nach. Besonders beliebt sind dabei kompakte Balkonkraftwerke, die sich sogar auf engstem Raum installieren lassen. Das ist auch für Mieter interessant, weil ein neues Gesetz ihnen den Rücken stärkt. Wer jedoch einfach drauf los baut, kann trotzdem Ärger bekommen. Wir erklären deshalb, welche Regeln für Mietwohnungen wichtig sind.

Der Streit um die Balkonkraftwerk Nutzungsrechte beschäftigte schon einige Gerichte

Das Wichtigste zu Balkonkraftwerken in Kürze

Bauweise: Die auch als Mini PV-Anlage oder Stecker Solargerät vermarkteten Balkonkraftwerke bestehen immer aus einem oder mehreren Solarmodulen. Ergänzt werden sie durch einen Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom umwandelt.

Standort: Balkonkraftwerke lassen sich z. B. an einem Balkongeländer, aber auch auf einem Flach- oder Garagendach anbringen. Manche Modelle sind dabei so leicht, dass zur Befestigung Gurte ausreichen, Bohren oder Schrauben entfällt also. Tipp: Mehr Infos zur optimalen Ausrichtung liefert unser Balkonkraftwerk Montage Ratgeber.

Anschluss: Bei der Balkonkraftwerk Installation können Solarfans wahlweise auf haushaltsübliche Schuko-Steckdosen zurückgreifen oder einen speziellen Wieland-Stecker nutzen.

Rechtslage: Die Anfang Juli 2024 verabschiedete Gesetzesänderung zur "Erleichterung des Einsatzes von Stecker-Solargeräten" bedeutet u.a., dass Balkonkraftwerke nun als "privilegierte bauliche Veränderung" eingestuft werden. Somit haben sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümer innerhalb einer Eigentümergemeinschaft einen allgemeinen Anspruch auf die Nutzung von Balkonkraftwerken. Trotzdem gibt es noch Ausnahmen und Hürden, die wir nachfolgend näher erläutern werden.

Anmeldung: Grundsätzlich ist für Steckersolargeräte eine Registrierung im Marktstammdatenregister nötig. Diese kann jedoch in wenigen Minuten erledigt werden und ist kostenlos.

Anschaffungskosten: Viele 800 Watt Balkonkraftwerk Komplettsets sind bereits ab etwa 500 Euro erhältlich. (Stand: 07/2024)

Ist ein Balkonkraftwerk für Mieter geeignet?

Grundsätzlich bietet ein Balkonkraftwerks mehr Vor- als Nachteile egal ob seine Nutzer Eigentümer, Teilhaber oder Mieter einer Immobilie sind. 

Denn eine Mini-PV-Anlage senkt nicht nur die eigenen Stromkosten, sondern ihr Betrieb trägt auch zur Energiewende bei.

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Kann ich als Mieter ein Balkonkraftwerk betreiben?

Verbieten dürfen Eigentümer Mietern die Nutzung eines Balkonkraftwerke inzwischen nicht mehr. Dennoch raten wir dringend dazu vor dem Einbau Rücksprache mit dem Wohnungsbesitzer zu halten, weil zur Installation bauliche Änderungen an der Fassade oder einem Dach erforderlich sein können.

Außerdem kann es sein, dass ein veralteter Stromzähler gegen eine Variante mit Rücklaufsperre ausgetauscht werden muss.

Tipp: Nutzer die sich mit der Montage unsicher sind, können ihr Balkonkraftwerk auch von einem Profi installieren lassen

In großer Höhe kann manchmal die Hilfe eines Fachmanns erforderlich sein

Wie viele Balkonkraftwerke dürfen Mieter betreiben?

Aktuell liegt die gesetzlich vorgeschriebene Leistungsgrenze für die Einspeisung von Balkonkraftwerken ins Hausnetz bei 800 Watt. Konkret bedeutet dies: Die Solar-Module können durchaus einige Watt mehr aufweisen, damit auch bei trübem Wetter eine maximale Stromausbeute geliefert werden kann. 

Weiterführende Informationen dazu liefert unser 800 Watt Balkonkraftwerk Ratgeber und die Anleitung wie man zwei Balkonkraftwerke betreiben kann.

Was passiert, wenn ein Mieter mehr Strom produziert als er braucht?

Falls ein Balkonkraftwerk unter optimalen Bedingungen mehr Solarstrom erzeugt, als seine Besitzer mit allen ihren angeschlossenen Haushaltsgeräten verbrauchen können, wird der Überschuss automatisch ins öffentliche Netz eingespeist. Ein finanzieller Ausgleich durch den Netzbetreiber erfolgt bei privaten Besitzern einer Mini-Solaranlage allerdings keine.

Tipp: Um dies zu vermeiden, gibt es spezielle Stromspeicher für Balkonkraftwerke. Sie punkten durch eine besonders einfach Installation und helfen dabei den eigenen Verbrauch zu optimieren. 

Ist ein Balkonkraftwerk eine bauliche Veränderung?

Die Genehmigung des Vermieters für die Installation eines Balkonkraftwerks ist durch das neue Gesetz nicht mehr zwingend nötig. 

Wer als Mieter Mauern, Geländer oder eine Haus-Fassade mit Solarpanelen ausrüsten möchte, sollte aber trotzdem besser vorher mit ihm sprechen. Schließlich kann z.B. durch das Anbohren einer Mauer nicht nur ein optischer Makel, sondern schlimmstenfalls auch ein Schaden an der Bausubstanz entstehen.

Ähnliches gilt für eine Balkonbrüstung, die nicht einfach ohne vorherige Abklärung mit einer mehr oder weniger schweren Mini-Solaranlage bestückt werden sollte.

Tipp: Falls der Vermieter wegen einer möglicherweise zu hohen Gewichtsbelastung des Balkons besorgt ist, können z. B. Balkonkraftwerk Leichtmodule einen guten Kompromiss darstellen.

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Dürfen Vermieter Balkonkraftwerke verbieten?

Die Frage wer wo und wie viele Solarmodule betreiben darf, führt zwischen Mietern und Vermietern häufig zu Streit und manchmal sogar zu Gerichtsverfahren. 

So wurde z. B. in einem Gerichtsurteil des Stuttgarter Amtsgericht (Aktenzeichen 37 C 2283/20) die Klage einer Vermieterin auf Rückbau zurückgewiesen und sie zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet.

Denn die Richter argumentierten mit dem Hinweis, dass ein Balkonkraftwerk einen Beitrag zu dem als Staatsziel beschlossenen Umweltschutz leiste. Außerdem habe der Mieter seine zwei Solar-Kraftwerke ohne bauliche Veränderungen betrieben, der Gebäudesubstanz also nicht geschadet.

Darüber hinaus verweist das Gerichtsurteil darauf, dass der Mieter zwar in die Substanz des per Grundgesetz geschützten Eigentums der Wohnungsbesitzerin eingegriffen habe, verboten werden dürfe ihm das aber nicht.

Die Regierung stärkt bei Solar-Anlagen immer mehr die Rechte von Mietern

Gut zu wissen: Durch eine Gesetzesänderung Anfang Juli 2024 und die daraus resultierende Aufnahme von Steckersolar-Lösungen in den Katalog privilegierter Maßnahmen wurden die Rechte von Mietern weiter gestärkt. 

Dadurch können Vermieter ein Balkonkraftwerk nicht mehr einfach verbieten. Sie müssen aber über dessen Betrieb informiert werden und können bestimmte Vorgaben in Bezug auf die Optik machen. 

Diese unklare Mietrecht-Vorgabe kritisiert u.a. die deutsche Umwelthilfe in einer Pressemitteilung scharf.

Dort schreibt deren Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: " Erstens wird weiter kein klarer Kriterienkatalog für die Anbringung von Balkonkraftwerken definiert. Absurde Gründe wie die Ästhetik können somit weiter als Verhinderungsstrategie gegenüber dem persönlichen Energiewende-Projekt herhalten. Zweitens schafft das Gesetz keine umfassendere Auslegung auch auf Photovoltaik-Anlagen und Speicher." (Stand: 07/2024)

Es besteht also weiterhin noch Bedarf im Bundestag an der Konkretisierung der Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern zu arbeiten.

Kann die Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk verbieten?

Auch Mitglieder einer Eigentümergesellschaft können aufgrund der neuen Gesetzeslage die Gestattung der Balkonkraftwerk Nutzung einfordern. Wie diese genau aussieht, muss jedoch im Einzelfall entschieden werden.

Daher empfehlen wir vor dem Kauf und der Installation einer solchen Anlage Rücksprache mit allen Beteiligten zu halten.

Mehr Informationen zu den Vorgaben für einzelne Verbraucher- und Anwendergruppen liefern die offizielle Solarpaket Übersichtsseite der Bundesregierung oder deren FAQ zur Gesetzesänderung. Dort wird das neue Gesetz nochmals ausführlicher erläutert.

Solar-Module gibt es auch als sehr kompakte Variante für kleine Balkone oder Campingfans

Welche Vorteile haben Mieter durch den Kauf eines Balkonkraftwerks?

Steckersolargeräte, egal ob mit einem PV-Modul oder mehreren, haben u.a. folgende Vorteile:

  • Vergleichsweise günstige Anschaffungskosten
  • Installation ohne Fachmann möglich
  • Keine Genehmigung des Vermieters nötig
  • Stark vereinfachte Anmeldung m Vergleich zu klassischen PV-Anlagen
  • Passende Starter-Sets außer für Balkongeländer auch für Fassaden oder Garagen erhältlich und damit für fast alle Haushalte geeignet
  • Senkt dauerhaft die Stromkosten
  • Solarenergie ist sowohl für Mieter als auch Eigenheimbesitzer ein sinnvoller Beitrag zur Energiewende
  • Das Balkonkraftwerk kann bei einem Umzug mitgenommen werden
Ein Balkonkraftwerk findet auch in sonnigen Hinterhöfen oder Gärten einen Platz

Welche Nachteile haben Mieter durch den Kauf eines Balkonkraftwerks?

  • Zuviel produzierter Strom fließt ohne Speicher direkt ins öffentliche Netz ab
  • Vermieter haben in bestimmten Fällen immer noch Einspruchsrechte
  • Förderung oft nur regional möglich

Weitere Lesetipps zum Thema Balkonkraftwerk

Allen, die sich über Einzel-Aspekte der Inbetriebnahme und Mini-PV-Anlagen Nutzung informieren wollen, empfehlen wir folgende Ratgeber:

Infos zur Funktionsweise
Was ist ein Balkonkraftwerk und wie funktioniert es?

Hilfe beim Aufbau
Balkonkraftwerk Montage Ratgeber: Das ist wichtig zu wissen
Balkonkraftwerk Steckdose: Wieland- oder Schuko was ist besser?
Balkonkraftwerk Wechselrichter: Welche sind gut?

Alles Wichtige zur Leistung und Optimierung
Wieviel Strom erzeugt ein Balkonkraftwerk?

Rechtliche Grundlagen
Balkonkraftwerk Förderung: Bundesland Übersicht
Balkonkraftwerk anmelden: So geht's 

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homeandsmart Redaktion Mariella Wendel

Mariella Wendel ist Redakteurin und SEO-Expertin bei der homeandsmart GmbH. Ihre Expertise umfasst u.a. Mähroboter, Balkonkraftwerke, Smartwatches und Sprachassistenten wie Alexa. Außerdem ist sie als Fotografin aktiv und hat bereits mehrere Fach-Bücher veröffentlicht. 

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